Bundestag erlaubt Pseudonyme bei Online-Petitionen

Das Parlament hat sein elektronisches Petitionssystem überarbeitet. Um den Datenschutz zu verbessern, können Nutzer künftig beim Mitzeichnen eines Anliegens statt ihres Klarnamens ein vorgegebenes Alias verwenden.

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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat am Sonntag den Startschuss für das überarbeitete elektronische Petitionssystem des Parlaments gegeben. Der CDU-Politiker freute sich, "dass wir wieder einmal einen kleinen, weiteren Schritt zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit gehen können". Über ein neu gestaltetes Diskussionsforum hinaus gibt es eine Neuerung beim Datenschutz, wie aus einer Übersicht des renovierten Portals hervorgeht: Nutzer können bei der Zeichnung einer Petition statt ihres Klarnamens auch ein vom System vorgegebenes Pseudonym verwenden.

Die restlichen Änderungen betreffen hauptsächlich Navigationselemente. So ist die Menüleiste etwa jetzt fester Bestandteil von Unterseiten. Darüber hinaus setzt das Forum statt einem flachen Aufbau jetzt auf eine Baumgliederung. Damit sollen der Diskussionscharakter und der Austausch von Meinungen betont werden, da eine Bezugnahme auf andere Nutzer einfacher wird. Ferner ist am rechten Rand eine neue Informationsspalte zu finden, die zu einzelnen Petitionen Kurven zum Verlauf von Mitzeichnungen oder die verbleibende Zeit zum Unterstützen eines Begehrs sowie Links auf zugehörige Dokumente anzeigt. Dazu tritt eine kontextbezogene Hilfsfunktion und eine Anmeldemöglichkeit über E-Mail und Passwort statt eines Nutzernamens.

Laut Bundestag wird das E-Petitionssystem gut angenommen. Mit über einer Million registrierter Nutzern, 250.000 verfassten Diskussionsbeiträgen und etwa 50 Millionen Klicks im Jahr sei das entsprechende Portal "ein fester Bestandteil in der Arbeit des Petitionsausschusses" des Bundestags. Seit September 2005 hätten die Abgeordneten über 25.000 elektronische Eingaben über die Seite erhalten. Im Bereich der Netzpolitik erreichte unter anderem die Petition gegen Websperren und das umstrittene, Anfang des Jahres beerdigte Zugangserschwerungsgesetz innerhalb der vorgegebenen Frist weit über die erforderlichen 50.000 Unterstützer und schaffte so den Weg in eine öffentliche Sitzung des Ausschusses. Anhörungen etwa zur Vorratsdatenspeicherung oder zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA stehen noch aus. (vbr)