Groupon: Gericht verbietet Deals mit Fantasie-Doktortiteln

Das Schnäppchen-Portal hatte immer wieder Ehrendoktor- und Professorentitel zu obskuren Fachgebieten wie "Exorcism", "Immortality" und "Ufology" über das Internet vertrieben.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Schnäppchenportal Groupon darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine Gutscheine mehr für akademische Fantasietitel anbieten. Wie das Gericht laut dpa mitteilte, hatte Groupon Ehrendoktor- und Professorentitel zu obskuren Fachgebieten wie "Exorcism", "Immortality" und "Ufology" über das Internet vertrieben. Auf den ersten Blick sei nicht erkennbar, dass es sich um "Scherzartikel" handle, begründete ein Gerichtssprecher das Urteil. So könne "Psychic Sciences" ("paranormale Wissenschaften" oder "Parapsychologie") leicht mit "Psychologie" verwechselt werden, hieß es weiter.

Groupon beschäftigt nach eigenen Angaben etwa 10.000 Mitarbeiter in 45 Ländern; das Schnäppchenportal war in Deutschland immer wieder durch seltsame Deals mit Doktor-Titeln aufgefallen, zuletzt mit einem parapsychologischen Ehrendoktortitel der "Miami Life Development Church & Institute". Diese ist schon länger als Titelhändler bekannt.

In letzter Zeit war das Geschäftsmodell des Schnäppchenportals zudem in Zweifel gezogen worden. Nach der Vorlage einer mäßigen Zwischenbilanz reagierten die Anteilseigner panisch und schickten den Aktienkurs in den Keller. Auch war Groupon heftig unter Beschuss geraten: Nicht nur kritisierten etwa Verbraucherschützer immer wieder, dass die vermeintlichen guten Deals über die Rabattaktionen bei Groupon oftmals gar nicht so gut seien, auch die Investoren und die Aufsichtsbehörden warfen ein Auge auf den Rabattgutschein-Händler. So hatte Groupon wegen schlampig geführter Bücher seine Geschäftsberichte mehrfach korrigieren müssen. Auch der Börsengang enttäuschte die Hoffnungen vieler Anleger: Dem kurzen Höhenflug folgte der rasante Absturz unter den Aktien-Ausgabepreis. (jk)