Innenministerium behält Altersgrenze für Sportschützen bei

Nach Kritik an einem Gesetzentwurf, der die Senkung der Altersgrenze für großkalibrige Sportwaffen von 21 auf 18 Jahren vorsieht, rudert Bundesinnenminister Schäuble nun zurück.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 562 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Bundesinnenministerium wird die in einem Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Altersgrenze für Sportschützen für den Erwerb großkalibriger Sportwaffen nicht weiter verfolgen. Das teilt das Ministerium heute mit. Die Angleichung der Altersgrenze auf 18 Jahre sollte im Vorgriff auf eine geplante, aber noch nicht endgültig entschiedene Harmonisierung der Altersgrenze für Waffenbesitzer durch die Europäische Union erfolgen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erläutert dazu: "Auch bei der Entwicklung und Umsetzung kommenden EU-Rechts haben die Sicherheitsbelange der Bevölkerung absoluten Vorrang. Daher bleibt es bei der bestehenden Altersgrenze von 21 Jahren."

Die in einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel bekannt gewordenen Pläne hatten übers Wochenende für heftige Kritik gesorgt. Die Altersgrenze war kurz nach dem Amoklauf an einem Erfurter Gymnasium vor fünf Jahren von 18 auf 21 heraufgesetzt worden. Die Direktorin des Gymnasiums, Christiane Alt, hatte der Thüringer Allgemeinen gesagt, die Entscheidung, das Waffenrecht nach dem Amoklauf an ihrer Schule zu verschärfen, sei keine Entscheidung aus der Betroffenheit heraus, sondern längst überfällig gewesen. Es gebe keinerlei Anlass, dies jetzt rückgängig zu machen. Auch aus den Reihen von Politikern und von der Polizei hagelte es kritische Anmerkungen.

Die Diskussion um gewalthaltige Computerspiele und andere Medien verstärkte sich kurz nach dem Erfurter Amoklauf und hält bis heute an. Einige Politiker wie zum Beispiel der bayerische Innenminister Günther Beckstein fordern ein Verbot von "Killerspielen". Die Debatten um das Waffenrecht versiegten hingegen kurz nach der Verschärfung im Oktober 2002.

Siehe dazu in Telepolis

Sowie den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

(anw)