Motorola unterliegt Apple in Münchener Patentprozess

Apple hat vor dem Landgericht München I eine Klage gegen die Google-Tochter Motorola wegen Patentverletzung gewonnen. Es geht um "Overscroll", das beim Verschieben von Inhalten mit dem Finger das Ende der Daten signalisiert.

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Von
  • Christian Kirsch

Apple hat in erster Instanz vor dem Landgericht München I eine Patentklage gegen den Mobilgerätehersteller Motorola gewonnen. Das berichtet der Patentbeobachter Florian Müller in seinem Blog. Im dem Verfahren ging es um das Europäische Patent EP2126678. Es schützt wie sein US-Gegenstück 7,469,381 das von Apple auf seinen iOS-Geräten eingesetzte "Overscrolling".

Diese Technik zeigt beim Verschieben von Inhalten mit dem Finger einen Hintergrund an, wenn das Ende der Daten erreicht ist. Hört der Benutzer dann mit dem Verschieben auf, springt die Anzeige so zurück, dass das Ende der Daten sichtbar ist (bouncing). Diese Technik ist nicht Teil von Googles Mobilbetriebssystem Android, Motorola hat sie selber nachgerüstet.

Apple hatte dieses Patent in der Vergangenheit bereits an IBM und Nokia lizenziert. Auch Samsung bekam ein Angebot für eine Lizenz, nahm es jedoch nicht an. In dem kürzlich beendeten Prozess zwischen den Südkoreanern und Apple entschieden die Geschworenen, dass Samsung unter anderem gegen dieses Overscrolling-Patent verstoßen habe.

Das Münchener Urteil ermöglicht es Apple nun, gegen Zahlung einer Kaution von 25 Millionen Euro ein vorläufiges Verkaufsverbot für alle Motorola-Geräte zu bekommen, die das Overscrolling benutzen. Die Google-Tochter kann das durch Aufspielen geänderter Software vermeiden. Anfang März 2012 hatte der iPhone-Hersteller vor demselben Gericht ebenfalls gegen Motorola wegen des "Slide-to-Unlock"-Patents gewonnen. (ck)