Verbraucherzentrale mahnt Valve ab

Wegen der Änderung der Nutzungsbedingungen für den Spieledienst Steam hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Valve abgemahnt. Kritisiert wird die fehlende Möglichkeit, bestimmte Spiele weiterhin zu spielen, wenn man der Änderung nicht zustimmt.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielehersteller Valve nach der Änderung der Nutzungsbedingungen (AGB) seines Spieledienstes Steam abgemahnt. Das teilte der Verband am heutigen Montag mit und erklärte dazu, "auch Spielehersteller können ihren Nutzern nicht einfach ihre Bedingungen aufzwingen". Anfang August habe Steam seine Nutzungsregeln geändert und damit viele Nutzer überrascht. Wenn sie der Änderung nicht zustimmten, konnten sie danach nicht mehr auf den eigenen Account zugreifen.

Spieler die seit Jahren über das Portal Software gekauft haben, würden durch diese Regelung benachteiligt, argumentiert der vzbv. Stimmen sie der Neuregelung nicht zu, verlieren sie schlimmstenfalls den Zugriff auf erworbene Spiele, obwohl sie das uneingeschränkte Nutzungsrecht daran erworben haben. Um das zu verhindern, müsse Valve den Kunden Handlungsalternativen anbieten und könne die geänderten Vertragsbedingungen nicht derart diktieren. Beispielsweise könnten für Nutzer, die nicht einverstanden sind, die alten Regelungen in Kraft bleiben. Ist Valve dagegen der Überzeugung, dass die Änderungen zwingend nötig seien, müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Kunden die sie ablehnen, schadlos bleiben.

Darüber hinaus wenden sich die Verbraucherschützer auch dagegen, dass weiterverkaufte Software nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist, weil es keine Übertragungsmöglichkeit eines Steam-Accounts gebe. Viele Spiele seien aber an einen nur einmal nutzbaren Aktivierungsschlüssel oder eben direkt an Steam gebunden. Damit laufe jedoch eine kürzlich getroffene EuGH-Entscheidung ins Leere, in der der Weiterverkauf von heruntergeladener Software erlaubt worden war.

In diesen beiden Punkten sieht der vzbv einen Wettbewerbsverstoß und hat Valve deswegen abgemahnt. Bis zum 26. September bleibe dem Spielehersteller nun, um die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. (mho)