Staatsanwaltschaft weitet Anklage gegen Ex-Mobilcom-Chef Schmid aus

Im Strafprozess wegen Bankrotts wirft die Staatsanwaltschaft Kiel dem früheren Mobilcom-Chef Gerhard Schmid zwei weitere Bankrotthandlungen vor. Trotz Zahlungsunfähigkeit soll Schmid sechsstellige Euro-Beträge nach Liechtenstein überwiesen haben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Strafprozess wegen Bankrotts gegen den früheren Mobilcom-Chef Gerhard Schmid hat die Staatsanwaltschaft Kiel eine weitere Anklage erhoben. Schmid werden zwei zusätzliche Bankrotthandlungen vorgeworfen, teilte Oberstaatsanwalt Uwe Wick am heutigen Montag mit. Schmid soll im September und Oktober 2002 trotz Zahlungsunfähigkeit von seinen Konten im Inland Beträge von 500.000 Euro und 240.000 Euro auf ein Konto bei einer Bank in Liechtenstein überwiesen und damit weitere Bestandteile seines Vermögens beiseite geschafft haben.

Diese Vorwürfe sind nun ebenfalls Gegenstand des seit Juli 2007 laufenden Verfahrens, in dem Schmid vorgeworfen wird, Firmenanteile ins Ausland transferiert und sich damit wegen Bankrottverdachts schuldig gemacht zu haben. Die Sachsen LB hatte im Jahr 2002 vergeblich versucht, Forderungen in Millionenhöhe aus einem Kredit für Schmid vollstrecken zu lassen. Die Verteidigung will hingegen beweisen, dass Schmid im April 2002 nicht zahlungsunfähig war, sondern seine sämtlichen Kreditverpflichtungen hätte erfüllen können.

Der Insolvenzverwalter von Schmid reichte Schadenersatzklage in Höhe von mehrerer Milliarden Euro gegen den früheren Mobilcom-Großaktionär France Telecom ein, weil sich die Franzosen 2002 als Hauptfinanzierer aus dem Büdelsdorfer Unternehmen zurückgezogen hatten. Schmids Verteidiger Erich Samson warf der Anklage zuletzt Korruption und Befangenheit vor. Staatsanwalt Axel Goos habe in einem anderen Verfahren gegen Schmid unzulässige Hilfe der Anwälte von France Telecom in Anspruch genommen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens lehnte Oberstaatsanwalt Uwe Wick jedoch ab. (pmz)