Der Segway darf durchs Saarland rollen

Im Saarland ist seit heute die Nutzung des selbst ausbalancierenden Stadtrollers erlaubt.

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Der Segway, ein sich selbst ausbalancierender Roller, der an eine Sackkarre erinnert, durfte bislang in Deutschland nicht auf öffentlichen Wegen benutzt werden. Dieses generelle Verbot weicht auf, da das Innenministerium des Saarlandes ab heute die Nutzung des Segway Personal Transporter im öffentlichen Verkehrsraum erlaubt hat. Er kann nun auf Radwegen, in angemessener Geschwindigkeit auf Fußwegen, in Tempo-30-Zonen und sonstigen innerörtlichen Fahrbahnen ohne Rad- oder Fußweg gefahren werden. Voraussetzungen sind ein Mofa-Führerschein, eine Schulung von Segway, ein Versicherungskennzeichen und eine Ausnahmegenehmigung des saarländischen Innenministeriums.

Die Freigabe im Saarland sei mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt, das bereits an einer bundesweiten Zulassungsverordnung arbeite, geht aus einer Mitteilung hervor. Das Saarland hatte bereits 2005 ein Pilotprojekt gestartet, als für drei Monate bei der Polizei Saarbrücken und dem Ordnungsamt Neunkirchen die Nutzung des Segway im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen ausgelotet wurde. Aus einer Studie, die zusammen mit der Universität Kaiserslautern erstellt wurde, ergab sich, dass der Segway als ein Kraftfahrzeug eigener Art in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung aufgenommen werden könne.

Der Roller wurde nach monatelangem Gemunkel über ein Produkt, das "die Menschheit revolutionieren" sollte, im Dezember 2001 in den USA vorgestellt. Der Benutzer steht auf einer kleinen Plattform und bestimmt die Geschwindigkeit und – seit der im vorigen Jahr vorgestellten zweiten Generation – die Fahrtrichtung durch Körperschwerpunktverlagerungen. In Deutschland kostet der Stadtroller ab 6800 Euro. (anw)