Journalistenappell gegen die Vorratsdatenspeicherung

Nach der Bundesrechtsanwaltskammer und Bürgerrechtlern hat nun auch der DJV an Bundespräsident Horst Köhler appelliert, das heftig umstrittene Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterzeichnen.

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Nach der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat nun auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an Bundespräsident Horst Köhler (CDU) appelliert, das heftig umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterzeichnen. Der von Bundestag und Bundesrat kürzlich verabschiedete Vorstoß höhlt aus Sicht der Interessensvertretung den Informantenschutz aus und schränkt damit die Pressefreiheit in Deutschland ein. Außerdem würden Journalisten durch das Gesetz zu "Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse" degradiert. Darüber hinaus dürfte die geplante Vorratsspeicherung aller Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate hinweg die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant deutlich stören und Quellen versiegen lassen.

Das Gesetz sieht vor, dass Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen Ermittlungsmaßnahmen gewährt wird als anderen Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger von der Telekommunikationsüberwachung ausgenommen werden, soll bei Medienvertretern nur eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erfolgen. Diese Aufteilung sei unter grundrechtlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar, erklärt DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken. Er knüpfte damit an die scharfe Kritik an, die der Verband im Vorfeld der Gesetzes bereits vergeblich zu Gehör zu bringen suchte. Durch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung werde ferner "ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informationsbeschaffung angewiesen ist, im Kern getroffen". Generell wird erwartet, dass Köhler in dieser Woche über die Unterzeichnung des Gesetzes entscheidet. Die Regelungen sollen im Prinzip bereits Anfang Januar in Kraft treten.

Die vom nordrhein-westfälischen Forschungsministerium geförderte Landesinitiative secure-it.nrw rät Privatpersonen und Unternehmen derweil, die Spuren ihrer Webaktivitäten – soweit rechtlich zulässig – regelmäßig zu entfernen. "Beim Surfen geben Privatpersonen und Firmen, ohne es zu merken, Informationen über sich preis", warnt der Leiter der Initiative, Thomas Faber. Nutzer sollten daher Anonymisierungsdienste einsetzen. Diese würden es ermöglichen, mit Hilfe von Verschlüsselungsverfahren und zwischengeschalteten Servern Ziele und Inhalte des Datenverkehrs im Internet vor dem Provider zu verbergen. Anbieter derartiger Dienstleistungen in Deutschland unterliegen nach einer gesonderten Übergangsfrist für den Internetsektor bis Anfang 2009 allerdings auch der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung und den daraus folgenden Protokollierungs- und Offenbarungspflichten. Viele deutsche Anonymisierungsserver sehen sich daher vor dem Aus stehen, sodass Nutzer auf vergleichbare ausländische Dienste bzw. Anonymisierungskaskaden mit ausländischen Servern angewiesen wären. (Stefan Krempl) / (jk)