20 Jahre maschinenlesbarer Personalausweis

Vor 20 Jahren wurde die Herstellung und Personalisierung der Ausweise zentralisiert; Deutschland war eines der ersten Länder, das mit einer zweizeiligen maschinenlesbaren Zone die schnelle Prüfmöglichkeit der ID-Papiere durch Maschinen einführte.

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Von
  • Detlef Borchers

Vor 20 Jahren wurden nach einer Mitteilung der Bundesdruckerei die ersten maschinenlesbaren Personalausweise in Umlauf gebracht. Mit den neuen Ausweisen wurde die Herstellung und Personalisierung der Ausweise in Deutschland zentralisiert. Zuvor druckte die Bundesdruckerei kleine graue Passbücher, in die die Ausweisdaten mit der Schreibmaschine getippt wurden. Die wichtigste Neuerung des laminierten Personalausweises bestand in einer zweizeiligen maschinenlesbaren Zone. Deutschland war eines der ersten Länder, das die schnelle Prüfmöglichkeit der ID-Papiere durch Maschinen einführte. Hinter der Einführung der Maschinenlesbarkeit stand die polizeiliche Forderung nach einem schnellen maschinellen Abgleich von Name und Geburtsdatum mit Fahndungslisten.

Für den neuen Personalausweis musste die Bundesdruckerei eine Logistik entwickeln, die Daten und Ausweise von und zu den Meldestellen zu transportieren. Mit der Umstellung auf den Farbdruck der Personalausweise im Jahre 1997 wurde die Digitalisierung des gesamten Prozesses einschließlich der elektronischen Datenfernübertragung betrieben. Im Jahre 2000 startete das digitale Antragsverfahren Digant, mit dem heute 90 Prozent der Passstellen arbeiten. Bei diesem Verfahren werden die Passbilder direkt bei den Behörden digitalisiert und vor Ort im Passregister gespeichert. Der Online-Zugriff auf diese Register wird derzeit heftig diskutiert.

Im Jahre 2001 wurde die Fälschungssicherheit des Ausweises mit einem Hologramm, dem so genannten Identigramm, verbessert. Die nächste Verbesserung steht demnächst mit der Einführung des elektronischen Personalausweises an. Wie der elektronische Reisepass enthält dieser Ausweis einen Chip, auf dem das Passbild und die Abdrücke der Zeigefinger gespeichert sind.

Zum ePass, dem neuen elektronischen Personalausweis und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:

(Detlef Borchers) / (jk)