US-Richter packt "Bully" beim Kragen

Ein Richter im US-Bundesstaat Florida hat von Spielehersteller Take Two ein Ansichtsexemplar des Spiels "Bully" angefordert. Dem Gericht liegt ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Titel vor.

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Ein Richter im US-Bundesstaat Florida hat von Spielehersteller Take Two ein Ansichtsexemplar des für den kommenden Dienstag angekündigten Spiels "Bully" angefordert. Dem Gericht liegt ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Titels vor. Der Richter möchte sich nun persönlich ein Bild von der unterstellten Gewalttätigkeit des Titels machen. "Bully" folgt dem Alltag eines neuen Schülers an einer fiktiven Privatschule namens "Bullworth Academy".

Abgesehen davon, dass damit erneut ein Titel der GTA-Schmiede Rockstar Entertainment den Juristen Arbeit beschert, wirft der Fall in den USA verfassungsrechtliche Fragen auf. Nach der US-Verfassung dürfen noch nicht veröffentlichte Materialien nicht gerichtlich verboten werden. Eine solches vorzeitiges Verbot verstößt nach geltender Rechtsauslegung gegen die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit.

Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung will der spielekritische Anwalt Jack Thompson genau das erreichen: Ein Verbot des Titels vor seiner geplanten Veröffentlichung. Dass der zuständige Richter des Bezirksgerichts den Antrag offenbar erwägen will und deshalb eine Kopie des Spiels anforderte, anstatt den Antrag aus verfassungsrechtlichen Gründen abzuweisen, macht verfassungstreue Beobachter nun skeptisch.

Dem Spiel wird vorgeworfen, eine "Columbine"-Simulation zu sein: Der Spieler könne seine Mitschüler durch die Spielfigur quälen und töten. Der Hersteller hat den Vorwürfen nach US-Medienberichten widersprochen, "Bully" sei im Gegenteil ein Spiel, bei dem man auch andere Strategien gegen Gewalt an der Schule entwickeln müsse. (vbr)