Bundesrat ringt um Position zum Leistungsschutzrecht

Kultur- und Rechtsausschuss der Länderkammer stimmten mehrheitlich für den Antrag SPD-geführter Länder, im dem der Regierungsvorstoß zum Schutz von Presseerzeugnissen abgelehnt wird.

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Fachgremien des Bundesrats bereiten in dieser Woche eine Stellungnahme der Länderkammer zum umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet vor. Der Kulturausschuss hat dabei am Montag mehrheitlich für einen Antrag SPD-geführter Länder gestimmt, im dem der Vorstoß des Bundeskabinetts für ein neues Leistungsschutzrecht als unausgewogen abgelehnt wird, wie heise online aus Bundesratskreisen erfuhr. Presseverleger sollen stattdessen durch eine andere Anpassungen des Urheberrechtsgesetzes gestärkt werden. Ähnlich positionierte sich am Mittwoch der federführende Rechtsausschuss.

Den entsprechenden Vorschlag hat die SPD jüngst umrissen. Die Sozialdemokraten wollen laut einer Erklärung des Vorsitzenden der Medienkommission der Partei, Marc Jan Eumann, vor allem die Möglichkeiten von Verlegern zur Rechtsdurchsetzung "gegenüber Harvestern und Aggregatoren" verbessern, "deren Geschäftsmodell auf der Ausnutzung der verlegerischen und journalistischen Leistung Dritter beruht". Den Herausgebern sollen Mittel in die Hand gegeben werden, effektiv gegen entsprechende Geschäftsmodelle vorgehen zu können, ohne in jedem Einzelfall die Abtretung der Rechte von Journalisten an ihrem Text an den Verlag darlegen zu müssen. Dazu möchte die SPD eine entsprechende "Vermutungsregel" im Urheberrechtsgesetz schaffen. Bei einer rechtswidrigen Übernahme von Inhalten könnte so künftig von einem Klagerecht der Verleger ausgegangen werden.

Diese Linie vertreten nun SPD-geführte Länder. Nordrhein-Westfalen hatte den entsprechenden Antrag in die beteiligten Ausschüsse eingebracht und wurde dabei von Rheinland-Pfalz und Berlin unterstützt. Im Gremium der Kulturpolitiker stimmten dann insgesamt 12 Ländervertreter zu. Vier waren dagegen. Bei den Rechtspolitikern fand das Vorhaben ebenfalls eine Mehrheit.

"Wir werben für unsere Sichtweise, dass ein Leistungsschutzrecht mehr Rechtsunsicherheiten als Sicherheit schafft", erläuterte Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei, die Strategie gegenüber heise online. "Ich habe das Gefühl, dass sich andere Länder dem annähern". Allerdings handle es sich um ein Einspruchsgesetz, zu dem die Länderkammer nur eine Empfehlung abgeben und den Vermittlungsausschuss anrufen könne. Der Bundestag, der sich noch nicht mit dem Regierungsentwurf beschäftigt hat, könnte das Votum des Bundesrats dann überstimmen. Parallel warb Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) auf einem Zeitungskongress in Berlin für eine "entkrampfte" Lösung. Der vorliegende Entwurf sei zu verworren.

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ lehnen den Ansatz der Sozialdemokraten allerdings ab, wie aus einem Eintrag im Blog des Axel-Springer-"Außenministers" Christoph Keese hervorgeht. Zur Begründung bringen sie vor, dass eine solche Bestimmung den Herausgebern eine Rechtsdurchsetzung auch "entgegen dem Willen der Urheber" erlaube. Dies widerspreche dem Interesse der Journalisten an einer bestmöglichen Verwertung ihrer Beiträge.

Zudem bedauern die Verbände, dass ein entsprechendes Instrument auf Unterlassungsansprüche beschränkt bliebe. Die "massenhafte Nutzung von Presseinhalten" wäre so nur mit dem Risiko der Zahlung von Abmahnkosten, nicht jedoch mit Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen behaftet. Auch der Abschluss außergerichtlicher Vergleiche werde verhindert. Ferner entstünden "keine zusätzlichen Einnahmen wie aus einem Leistungsschutzrecht", sodass Urheber auch nicht an diesen beteiligt werden könnten. Die Leistungen der Verleger würden ebenfalls nicht honoriert. Die Länderchefs wollen im Bundesrat am 12. Oktober über die Empfehlungen der Fachgremien abstimmen. Das Votum des mitberatenden Wirtschaftsausschusses steht noch aus. (ssu)