Samsung: Etappensieg gegen US-Verkaufsverbots für Galaxy Tab

In dem Prozess um Verletzung von Patenten und Geschmacksmuster Apples war der "Freispruch" für das Galaxy Tab 10.1 der einzige Lichtblick für Samsung. Nun entschied ein Berufungsgericht, das Verkaufsverbot für das Tablet könne aufgehoben werden.

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Von
  • Jürgen Kuri

In dem Patent- und Designstreit mit Apple ist Samsung einer Aufhebung des US-Verkaufsverbots für seinen Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 einen wichtigen Schritt nähergekommen. Ein Berufungsgericht machte zumindest den Weg dafür frei. Jetzt ist wieder die kalifornische Richterin Lucy Koh am Zug, die das Konkurrenzgerät zu Apples iPad im Juni per Einstweiliger Verfügung vom US-Markt verbannt hatte.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

In dem von Samsung haushoch verlorenen Prozess um Verletzung von Patenten und Geschmacksmuster vor Kohs Gericht in San Jose war der "Freispruch" für das Galaxy Tab 10.1 der einzige Lichtblick für die Südkoreaner. Die Richterin weigerte sich vor rund zwei Wochen dennoch, das vorläufige Verkaufsverbot für den Tablet-Computer aufzuheben. Zur Begründung verwies sie vor allem auf Samsungs Widerspruch beim Berufungsgericht, dessen Entscheidung sie nicht vorgreifen könne. Dieses Hindernis ist jetzt ausgeräumt. Allerdings hatte Koh auch darauf hingewiesen, dass die Geschworenen-Entscheidung noch nicht endgültig bestätigt sei.

Das Galaxy Tab 10.1 von 2011 ist zwar schon ein relativ altes Modell, könnte von Samsung aber immer noch verkauft werden. Apple war es im vergangenen Jahr auch in Deutschland gelungen, das Gerät aus dem Handel zu nehmen, allerdings gaben die Richter für die modifizierte Version 10.1N grünes Licht. (jk)