EU-Kommission verdächtigt Apple der Kundentäuschung

Verbraucherschützer ärgert es schon lange, jetzt wird die EU-Kommission aktiv. Brüssel nimmt die Garantiepolitik von Apple ins Visier. Deren Geschäftspraxis verstoße gegen EU-Recht, lautet der Vorwurf. Die 27 EU-Staaten sollen nun aktiv werden.

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Von
  • dpa

Apple steht unter dem Verdacht, seine Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern zu täuschen, so der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. In einem Brief der zuständigen EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister der EU-Mitgliedsstaten bemerkt sie demzufolge, dass "Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben". Das Unternehmen habe prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, "es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben".

Wegen dieser Praxis hatten italienische Behörden bereits im Dezember 2011 eine Geldbuße von 900.000 Euro verhängt. Dieselben Marketing-Maßnahmen habe Apple laut Reeding auch in anderen Mitgliedsländern angewandt. Die in den Ländern zuständigen Minister werden aufgefordert, diesem Thema bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes besonderes Augenmerk zu widmen.

[Update 01.10.2012 8:05]:

Reding hat die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten schriftlich über Versäumnisse des Unternehmens informiert. In dem Brief, der dpa in Brüssel vorliegt, schreibt Reding wörtlich: "Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht." Ähnlich irreführende Informationen hätten sie auf Internetseiten gestellt.

Das Schreiben datiert vom 21. September und ging unter anderem auch an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Die Mitgliedsstaaten müssten nun aktiv werden und – basierend auf ihren nationalen Vorgaben – gegen Apple vorgehen.

Bei Apple gibt es eine einjährige Garantie, die mit "Apple Care" je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann. Dies reicht nach Ansicht Redings nicht aus. Das EU-Recht verpflichte Hersteller zu einem zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Er gilt für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch wenn sie erst später bemerkt werden. Bei der freiwilligen Garantie geht es hingegen um Mängel, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten.

"Apple wirbt prominent dafür, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäumt es aber, klar darüber zu informieren, dass Verbraucher laut EU-Recht ein automatisches und kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben", schreibt die EU-Kommissarin.

Apples Vorgehen wird schon lange von Verbraucherschützern angeprangert. Europäische Verbraucherschutzorganisationen aus elf Ländern haben sich nach Worten Redings bei der EU-Kommission beschwert. Apple klärt über die Regelungen zu Garantie und Gewährleistung inzwischen in einer Tabelle auf seiner Website auf. (sha)