IT-Sicherheit als staatliche Vorgabe?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) will sich möglicherweise für staatliche Vorschriften zur IT-Sicherheit stark machen. Das sagte BSI-Präsident Udo Helmbrecht Technology Review in einem Interview für die aktuelle Ausgabe 1/2008.

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erwägt, sich für staatliche Vorschriften für den Einsatz von Virenschutzprogrammen und Firewalls stark zu machen. Das sagte BSI-Präsident Udo Helmbrecht dem Technologiemagazin Technology Review in einem Interview für die aktuelle Ausgabe 1/2008 (seit dem 20.12. am Kiosk oder portokostenfrei online zu bestellen).

Bereits heute bestimmt das BSI laut Helmbrecht für den staatlichen Hochsicherheitsbereich, welche IT-Sicherheitsprodukte dort zum Einsatz kommen. Für die Privatwirtschaft kann das Amt lediglich Produkte zertifizieren und empfehlen, dass diese auch verwendet werden. "Wenn das im Wettbewerb und auf freiwilliger Basis funktioniert, brauchen wir keine gesetzlichen Regelungen. Wenn man allerdings sieht, dass man Themen wie Phishing oder Trojaner oder Bot-Netze kurzfristig nicht in den Griff bekommt, dann muss man sich andere Schritte überlegen", sagte Helmbrecht. Ebenso stelle sich die Frage, ob das BSI eine Art Revisionsrecht bekommen sollte, "um nachzuschauen, ob das, was gemacht werden sollte, wirklich gemacht wird".

Zum zunehmenden Interesse des Staates an Daten der Bürger, zu erkennen am Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und der Arbeit an Software für Online-Duchsuchungen, sagte Helmbrecht, er sehe darin keinen Widerspruch zur Arbeit seiner Behörde: "Wir haben bei den Behörden eine ganz klare Trennung, dass das BSI auf der präventiven Seite für die IT-Sicherheit Empfehlungen gibt, und auf der anderen Seite dass das BKA als Ermittlungsbehörde die für sich notwendigen Werkzeuge auch selbst entwickelt."

Beim staatlichen Zugriff auf Daten gehe es zudem nur um einen eng begrenzten Aufgabenbereich der Strafverfolgung. Das BSI dagegen stelle der gesamten Gesellschaft Möglichkeiten zur Verfügung, sich im Internet vor Datenspionage zu schützen. Ähnlich sei es bei der klassischen Polizeiarbeit: Bürger könnten sich von den Beamten über Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche beraten lassen, "und wenn Sie eine Straftat begangen haben, darf die Polizei mit entsprechendem richterlichen Beschluss auch Ihre Wohnung durchsuchen". (wst)