Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen vorerst

Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet, hieß es im Bundesinnenministerium.

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Von
  • Jürgen Kuri

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an heimlichen Online-Dursuchungen privater Computer durch die Geheimdienste gebeugt und die Durchsuchungen vorläufig gestoppt. "Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der Financial Times Deutschland. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich über das Internet Daten auf privaten Computern ausspähen.

Am Mittwoch musste nach einer Anfrage der FDP das Bundeskanzleramt im Innenausschuss des Bundestags einräumen, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hatte ebenso wie Vertreter aller anderen Oppositionsparteien im Bundestag nach der Sitzung des Innenausschusses gefordert, die heimliche Online-Durchsuchung von PCs zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Maßnahme vorliegt. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das NRW-Verfassungsschutzkgesetz, das eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz schaffen soll, Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)