Samsung hält Chef der Geschworenen für befangen

Nach Ansicht von Samsung hat der Vorsitzende der Geschworenen im Prozess mit Apple um Patent- und Geschmacksmusterverletzungen gelogen und er könnte gegen Samsung voreingenommen gewesen sein.

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Von
  • Christian Kirsch
Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Im juristischen Nachgeplänkel des Prozesses zwischen Samsung und Apple um verletzte Geschmacksmuster und Patente liegt nun der ungekürzte Antrag (PDF) Samsungs für die nächste Prozessetappe vor. Das südkoreanische Unternehmen führt darin unter anderem Indizien für eine mögliche Befangenheit von Velvin Hogan an. Er war Vorsitzender der Geschworenen.

In der Befragung vor der Wahl der Jury hatte er zwar die Beteiligung an einem vorherigen Gerichtsverfahren erwähnt. Zwei weitere Verfahren habe er jedoch verschwiegen. Eines davon betraf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit dem Festplattenhersteller Seagate. Ein halbes Jahr später habe er Privatinsolvenz angemeldet und auch dies in der Befragung nicht erwähnt. Samsung hatte Ende 2011 seine Festplattensparte für knapp 1,4 Milliarden Dollar an Seagate verkauft.

Bekannt wurde Seagates Prozess gegen Hogan vermutlich, weil der damalige Rechtsvertreter von Seagate mit einem der heutigen Samsung-Anwälte verheiratet ist. Hätte Samsung von dem Prozess gewusst, hätte es Fragen zu einer möglichen Befangenheit vor der Wahl der Geschworenen stellen können, schreibt die Firma.

Vermutlich habe Hogan auch deshalb nicht die ganze Wahrheit gesagt, um sich einen Sitz in der Jury zu sichern. Alleine dieses Vorgehen lasse schon Befangenheit vermuten. Diese Zweifel würden, so Samsung, auch durch Äußerungen Hogans nach dem Verfahren bestärkt. Zusammenfassend verlangt das Unternehmen deshalb einen neuen Prozess.

Unabhängig davon fordert es außerdem ein "Judgement as a matter of law" in den Fragen, in denen es eine Niederlage erlitt. Mit so einer Entscheidung kann ein Richter einen Geschworenenspruch aufheben, wenn "eine vernünftige Jury" zu einem anderen Urteil hätte kommen müssen.

Die Geschworenen hatten Samsung für schuldig befunden, mit mehreren Geräten gegen Patente und Gebrauchsmuster von Apple verstoßen zu haben. Sie sprachen Apple einen Schadenersatz von einer Milliarde US-Dollar zu. Nach Prozessende gaben Jury-Mitglieder öffentlich zu, nicht über alle vom Gericht vorgesehenen Fragen nachgedacht zu haben. Insbesondere prüften sie nicht, ob die Apple-Patente überhaupt gültig waren, was Samsung bezweifelt hatte. (ck)