Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"

Nach einem vom DGB in Auftrag gegebenen Gutachten werden bei Reformen geistiger Eigentumsrechte die Bürgerrechte und die Interessen der Allgemeinheit immer stärker zurückgestellt. Auch der Datenschutz werde auf bedenkliche Art und Weise vernachlässigt.

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Ein vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei Reformen der viel beschworenen "Rechte am geistigen Eigentum" Bürgerrechte und die Interessen der Allgemeinheit immer stärker zurückgestellt werden. Vor allem das Urheberrecht "ist zu einem Ordnungs- und Verhaltensrecht für alle Bevölkerungsschichten geworden", schreibt der Jurist Till Kreutzer in seiner 83-seitigen Analyse (PDF-Datei) der Situation in Deutschland, Europa und international mit dem Titel "Immaterialgüterrechte in der Wissensgesellschaft".

Copyright und Patentrecht seien heute "komplizierter zu handhaben denn je", während diese gleichzeitig immer mehr Anwender der digitalen Technik beträfen, moniert der Sachverständige vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) eine fortschreitende Gängelung der schöpferisch tätigen Nutzer. Dies habe negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, da "zu weit reichende geistige Eigentumsrechte Fortschritt, Innovation und die Partizipation an Wissen und Kultur hemmen".

Bei den jüngsten Novellen des Immaterialgüterrechts haben die Gesetzgeber Kreutzer zufolge den Aspekt, dass Schutzrechte gerade in einer technologiebasierten Wissensgesellschaft am gesamtgesellschaftlichen Interesse an Nutzungs- und Zugangsfreiheiten auszurichten seien, "eher vernachlässigt". Entstanden seien daher "nationale, europäische und internationale Regelwerke, deren Hauptfokus in der Expansion und Verschärfung der Immaterialgüterrechte lag". Die unter dem Aufhänger der "Harmonisierung" etwa des europäischen Binnenmarktes vorangetriebenen Reformen hätten "vorrangig" Zwecken wie der "Anhebung des Schutzniveaus" gedient.

Dabei sei eine "Ausweitung von Immaterialgüterrechten europa- oder gar weltweit nicht immer wünschenswert". Vor allem aus ökonomischer Sicht sei die These, dass ein möglichst umfangreicher Schutz geistigen Eigentums für eine prosperierende Technologie- und Kulturproduktion ausnahmslos positiv ist, längst widerlegt. Dies zeige sich nicht zuletzt an dem Erfolg von Open-Source-Software und der Kreation von "Open Content" wie etwa im Rahmen der Wikipedia. Ob Schutzrechte Investitionen, Innovationen und kreatives Schaffen fördern, sei "sehr differenziert zu hinterfragen". Kreutzer räumt dabei auch ein, "dass gerade die – häufig anonyme – Nutzung von Online-Technologien zu einem erheblichen Kontrollverlust und zu wesentlich erschwerter Rechtsdurchsetzung führt".

Konkret startet der Autor seine Darstellung mit geplanten internationalen Vertragswerken wie dem Broadcasting Treaty der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und dort aufgekommen Bestrebungen zur Patentreform. Nach einer kritischen Begutachtung geplanter EU-Regelungsvorhaben wie der umstrittenen "Durchsetzungsdirektive" zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung von "Produktpiraterie" (IPRED2) und der vorläufig gescheiterten Softwarepatent-Richtlinie stehen deutsche Reformvorhaben wie der 1. und 2. Korb der Urheberrechtsnovelle im Mittelpunkt. Hier macht Kreutzer eine Art "Sündenfall" in Form des zuvor auf WIPO-Ebene beschlossenen rechtlichen Schutzes von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) aus. Die Kombination von Gesetz und Kopierschutzmaßnahmen hat dem Gutachter zufolge nämlich die Rechteinhaber in die Lage versetzt, "mit technischen Mitteln Restriktionen des Werkgenusses beliebig durchzusetzen".

"Diese politische Haltung wird absehbar Folgen haben", warnt Kreutzer bei der Beschreibung des 1. Korbs. "So ist hierin etwa angelegt, dass in einer nicht allzu fernen Zukunft Fernsehsendungen im Sinne eines DRM-gestützten Pay-per-View nur noch gegen individuelle Bezahlung angesehen werden können." Aber auch die zweite Stufe der Urheberrechtsreform berge durch die "geplanten Einschränkungen der Informationsversorgung durch die Bibliotheken" die Gefahr der Beförderung einer "Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft". Zweifelhaft sei dagegen, ob die neuen Regeln zum Filesharing dem Download von illegal angebotenen Dateien aus Tauschbörsen tatsächlich den Boden entziehen könnten. Denn weiterhin werde die Frage, ob ein Musikstück oder ein Film rechtmäßig oder rechtswidrig online gestellt wurde, für die Nutzer keineswegs immer ohne weiteres zu beantworten sein.

Kreutzer beklagt zudem, dass die Gesetzesbegründung die "Bedeutung der Privatkopie herunterspiele". Diese sei kein Mittel für die Verbraucher, "sich Kosten für an sich entgeltpflichtige Handlungen zu ersparen". Vielmehr handle es sich für die Bevölkerung um eine "wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe am kulturellen Leben und für den Zugang und die Rezeption von Informationen". Geradezu grotesk sei es zudem angesichts der tendenziellen Stärkung der Vergütungspauschale zu behaupten, dass eine gegen DRM durchsetzbare Privatkopieregelung die kommerzielle Verwertung von Werken in den neuen Medien entwerten und eine "Umsonst-Mentalität" fördern würde. Nicht die Urheber hätten zudem ein mit Kopierschutzmaßnahmen einhergehendes "Kontrollinteresse", sondern "in erster Linie die Verlags- und Unterhaltungswirtschaft". Die Kreativen seien dagegen in erster Linie selbst Nutzer und auf ein nicht zu weit gehendes Urheberrecht angewiesen.

Nicht zuletzt spricht das Gutachten, mit dem der DGB die "Instrumentalisierung" von Immaterialgüterrechten deutlich und die Debatte über die Entwicklung des "geistigen Eigentums" befruchten will, seine Skepsis gegenüber den geplanten Auskunftsansprüchen gegenüber Internetprovidern aus. Hier sei das Regelungsgefüge und das Verhältnis zum Datenschutz "vielleicht so komplex, dass Gesetzgeber und Bundesregierung nicht alle Aspekte berücksichtigt haben". Generell könne kein Zweifel daran bestehen, dass bei derlei Gesetzesreformen "datenschutzrechtliche Belange auf bedenkliche Art und Weise zurückgestellt wurden, um die Rechtsverfolgung von Immaterialgüterrechten zu stärken". (Stefan Krempl) / (vbr)