Mit Antiterrorgesetzen gegen türkische Hacker

Mutmaßlichen Mitgliedern der türkischen Hackergruppe RedHack drohen Gefängnisstrafen von achteinhalb bis 24 Jahren, weil sie Websites der Regierung attackiert haben sollen.

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Mutmaßlichen Mitgliedern der türkischen Hackergruppe RedHack drohen Gefängnisstrafen von achteinhalb bis 24 Jahren. Das fordert die Staatsanwaltschaft vor einem Gericht in Ankara, das die Klage laut einem Bericht der englischen Website der Tageszeitung Hürriyet jetzt zugelassen hat. Die Staatsanwaltschaft sehe in den zehn Angeklagten Terroristen und wolle dafür vorgesehene Gesetze anwenden.

RedHack soll Websites der türkischen Regierung attackiert und entwendete Informationen veröffentlicht haben. So seien im Juli die Identitäten von ausländischen Botschaftsangehörigen bekannt geworden, worüber sich die US-Botschaft beschwert habe. Später soll die Hacker-Gruppe noch weitere Informationen veröffentlicht haben, zum Beispiel die Namen von Informanten der Polizei; auch habe sie die Websites von diversen Polizeibehörden attackiert.

RedHack hat laut dem Bericht die Vorwürfe zurückgewiesen. Zudem hätten die zehn Beschuldigten nichts mit der Hackergruppe zu tun, sie seien unschuldig. Die Hackergruppe sieht das geforderte Strafmaß als Teil der Strategie des Vorgehens der Regierung gegen die Opposition insgesamt an, heißt es in dem Bericht. Die Gruppe bezeichnet sich als sozialistisch, sie sei nicht bewaffnet; die Staatsanwaltschaft sieht sie darüber hinaus Marxisten, Leninisten, Maoisten und separatistischen Terroristen nahestehend. (anw)