Bundesgerichtshof lässt DocMorris-Urteil erneut prüfen

Das Unterlassungsurteil des Berliner Kammergerichts gegen den Versand rezeptpflichtiger Medikamente durch DocMorris ist vom Tisch. Der BGH gab das Verfahren an die Berliner Richter zurück, die nun neu bewerten und entscheiden müssen.

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Die Versandapotheke DocMorris hat im Streit um den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente einen klaren Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil des Kammergerichts Berlin gegen einen früheren Vorstand des Unternehmens aufgehoben (Az. I ZR 205/04), das den Arzneimittelversand aus den Niederlanden verboten hatte, und gab das Verfahren an die Berliner Berufungsinstanz zurück. Das Kammergericht muss nun erneut prüfen, ob die Sicherheitsvorkehrungen beim Versand der Medikamente den hiesigen Standards entsprechen.

Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb und eine Unterlassung gefordert. Das Landgericht Berlin (Az. 103 O 109/01) und die Berufungsinstanz Kammergericht (Az. 5 U 300/01) hatten der Unterlassungsforderunge stattgegeben und lediglich den Versand rezeptfreier Medikamente erlaubt. Nach der 2004 in Kraft getretenen Neuregelung des Arzneimittelversands ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten aus einem anderen EU-Staat nur zulässig, wenn er in dem Ursprungsland zugelassen ist und dort ein der deutschen Rechtslage vergleichbares Schutzniveau besteht.

Das Kammergericht hatte auf das in den Niederlanden geltende Recht abgestellt, das den deutschen Schutzstandards nicht gerecht werde. Versandapotheken in den Niederlanden müssten darüber hinaus nicht – wie hierzulande gefordert – auch eine Präsenzapotheke führen. Der BGH bekräftigte grundsätzlich die Anforderungen eines angemessenen Schutzstandards, forderte die Berliner aber zu einer Neubewertung auf. Die Niederlande stehen auf einer Liste des Bundesgesundheitsministeriums mit Ländern, deren Standards vergleichbar sind. Zudem habe das Berliner Kammergericht nur auf die Gesetzeslage abgehoben und dabei die tatsächlichen Bedingungen nicht genügend berücksichtigt – zum Beispiel die Tatsache, das DocMorris in den Niederlanden eine Präsenzapoteheke betreibe.

DocMorris wurde inzwischen vom Stuttgarter Pharmagroßhändler Celesio übernommen. (vbr)