Leistungsschutzrecht: Bundesrat stellt sich hinter Regierungsentwurf

Entgegen einer Ausschussempfehlung steht der Bundesrat mehrheitlich hinter dem Regierungsvorschlag zum Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Die Länderchefs beschränken sich auf kleinere Korrekturwünsche.

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Entgegen der Empfehlung des Rechts-, Kultur- und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats üben die Länderchefs in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme kaum Kritik am umstrittenen Regierungsentwurf zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Die Bundesregierung solle lediglich prüfen, ob eine Verwertungsgesellschaft mögliche Einnahmen aus dem geplanten neuen Leistungsschutzrecht verteilen müsste. Bisher sieht das Regierungspapier nur einen Unterlassungsanspruch vor, gibt aber nicht vor, wie Lizenzgebühren eingetrieben und ausgeschüttet werden sollen. Auch will der Bundesrat im Gesetzestext klargestellt haben, dass auch nach der einjährigen Schutzfrist der Verlegerleistung die deutlich länger geltenden Urheberrechte an Presseerzeugnissen fortbestehen.

Die am Verfahren beteiligten Ausschüsse hatten zunächst dazu geraten, den Gesetzentwurf als unfair zu bezeichnen, da er nicht sorgfältig zwischen den Interessen der Verleger und Journalisten auf der einen sowie denen der Nachrichten-Aggregatoren auf der anderen Seite abwäge. Sie regten zudem an, statt eines neuen Gesetzes eine "Vermutungsregel" ins Urheberrecht einzufügen. Dies sollte es Herausgebern erleichtern, effektiver gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu können. Verleger hätten damit nicht mehr in jedem Einzelfall darlegen müssen, dass Journalisten ihnen Rechte abgetreten hätten.

Plenarsaal des Bundesratsgebäudes in Berlin

(Bild: Bundesrat)

Der Vorschlag war zunächst von der SPD-Medienkommission umrissen worden. Obwohl die von Sozialdemokraten oder Grünen regierten Länder eine Mehrheit im Bundesrat haben, lehnte ihn das Plenum aber ab. Vor der Entscheidung hatte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz noch deutliche Kritik am Leistungsschutzrecht geübt. "Das, was geschützt werden soll, sind die verlegerischen und journalistischen Leistungen", konstatierte der SPD-Politiker gegenüber Spiegel Online. "Wer aber gleichzeitig auch noch will, dass er Geld dafür bekommt, weil man ihn im Internet findet, will zu viel." Ein Gesetz, dem man genau ansehe, dass es auf ein bestimmtes Unternehmen wie Google als Zahlungspflichtigen ausgerichtet sei, erfülle "gemeinhin nicht die Anforderung einer neutralen gesetzlichen Regelung".

Der Bundesrat drängt dagegen darauf, eine Open-Access-Bestimmung im Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu verankern. So sollen Autoren wissenschaftlicher, überwiegend mit öffentlichen Mitteln geförderter Werke künftig ihre Arbeiten spätestens sechs Monate nach einer Erstpublikation "anderweitig" im Internet frei zugänglich machen dürfen. Schließlich diene das Recht auf Zweitveröffentlichung den am Gemeinwohl orientierten Interessen von Wissenschaft und Forschung.

Weiter setzten sich die Länder dafür ein, die "Intranet-Klausel" im UrhG dauerhaft gelten zu lassen. Laut der restriktiv ausgelegten Regelung dürfen Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich machen. Die Passage solle nicht mehr länger bis zum 31. Dezember befristet sein. Mitte der Woche hatte der Deutsche Bibliotheksverband gewarnt, dass zum Jahresende Schluss mit dem damit freigegebenen Angebot an Schüler und Studenten sein könnte. Der Gesetzgeber müsse zumindest rasch die Geltungsdauer der Vorschrift verlängern. Besser sei eine Entfristung, um dauerhaft Rechtssicherheit zu schaffen. (ssu)