Open Access: Bis zum Jahresende Rechte sichern

Universitäten rufen Wissenschaftler auf, ihre Online-Rechte für Altveröffentlichungen zu wahren.

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Von
  • Richard Sietmann

Zum 1. Januar 2008 tritt das neue Urheberrecht in Kraft, das unter anderem die Nutzungsrechte für ältere wissenschaftliche Publikationen ändert. Danach erhalten die Verlage rückwirkend das Recht zur Online-Publikation an denjenigen Veröffentlichungen, bei denen die Autoren den Vertrag vor dem 31. 12. 1994 abgeschlossen haben und darin dem Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht einräumten. Das könnte bedeuten, dass auch diese Altveröffentlichungen über das Internet nur noch kostenpflichtig zugänglich würden; dem freien Zugang durch jedermann ("Open Access") wären diese wissenschaftlichen Arbeiten dann entzogen.

Inzwischen haben zahlreiche Universitäten ihre Wissenschaftler aufgefordert, die Möglichkeit zur Online-Publikation der alten Zeitschriftenaufsätze dadurch zu wahren, indem sie durch ein formloses Schreiben das einfache – das heißt, nicht ausschließliche – Nutzungsrecht an diesen Arbeiten auf ihre Hochschule übertragen. Damit würden sie den Verlagen nicht verbieten, die Werke online zu stellen, sich selbst aber dauerhaft das Recht sichern, das auf ihrer Homepage selbst zu tun. Zusätzlich würden sie die Universitätsbibliotheken in die Lage versetzen, die Texte im Interesse einer weiten Verbreitung von Forschungsergebnissen im Internet zu publizieren.

Allerdings besteht diese Möglichkeit nur noch bis zum Jahreswechsel. Nach dem Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle können die Autoren nur noch bis Ende 2008 und direkt beim Verlag Widerspruch gegen den im Paragraphen 137 l UrhG angelegten Automatismus einlegen, der die Rechte an den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unbekannten Nutzungsarten – also insbesondere der vor 1995 noch weitgehend unbekannten Möglichkeit des Publizierens im Internet – auf den Verlag überträgt. Auf der Informationsplattform der Wissenschaftsorganisationen zu Open Access gibt es ein FAQ-Dokument zur Rechteübertragung in Bezug auf den neuen Paragraphen.

Bislang ist die Resonanz auf die Aufrufe offenbar sehr unterschiedlich. Während an der TU Berlin erst knapp 30 Antworten eingingen, heißt es aus der Universität Bielefeld, "der Rücklauf ist inzwischen so gewaltig, dass wir für das Beschaffen, Scannen und Einstellen der Dokumente im nächsten Jahr wahrscheinlich zusätzliche Hilfskräfte einstellen müssen". (Richard Sietmann) / (jk)