US-Patent schützt DRM-System für 3D-Druck

Die US-Lizenzierungsfirma Intellectual Ventures hat ein gewerbliches Schutzrecht auf ein Rechtekontrollsystem für das Erstellen von Objekten aus CAD-Dateien per Rapid Manufacturing erhalten.

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Die US-Lizenzierungsfirma Intellectual Ventures hat vom US-Patentamt ein gewerbliches Schutzrecht auf ein Verfahren erhalten, mit dem das Anfertigen rechtswidriger Kopien in 3D-Druckern und durch andere Formen des Rapid Manufacturing verhindert werden soll. Das Patent mit der Nummer 8,286,236 bezieht sich auf ein Kontrollsystem für das schichtweise Erstellen von Objekten etwa aus CAD-Konstruktionsdateien. Die geschützte Technik soll über einen Prüfmechanismus mithilfe digitaler Wasserzeichen sicherstellen, dass etwa ein Drucker einen Gegenstand nur dann fertigt, wenn der Nutzer dazu berechtigt ist.

Es handle sich um einen Versuch des von Ex-Microsoft-Manager Nathan Myhrvold geführten Unternehmens, sich die Eigentümerschaft über ein digitales Rechtekontrollsystem (DRM) fürs 3D-Drucken zu sichern, erklärte Michael Weinberg von der Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge in einer ersten Einschätzung des 2008 beantragten Patents gegenüber "Technology Review". Das Schutzrecht sei breit angelegt und beziehe sich auch auf Druckverfahren mit Haut, Textilien, essbaren Substanzen, Papier und Silizium.

Experten sehen mit 3D-Druckern und vergleichbaren Rapid-Fabrikationsgeräten seit Längerem die Verwandlung der materiellen Produktion in einen rechnergestützten Informationsprozess übergehen. Ihrer Ansicht nach könnte damit eine "Napsterisierung" der klassischen Fertigung und der darauf beruhenden Industrie einhergehen. Sie erwarten, dass die von Apple bekannt gemachte Devise "Rip, Mix & Burn" bald nicht mehr nur auf die digitale Musik- und Filmsphäre zutreffen dürfte, sondern auch auf die gegenständliche Welt. Dazu passend hat die Torrent-Tracker-Seite "The Pirate Bay" Anfang des Jahres für CAD-Dateien und vergleichbare Vorlagen für die Herstellung von Objekten einen eigenen Bereich "Physibles" eingerichtet.

Die patentgeschützte DRM-Technik könnte so allen gelegen kommen, die eine unerwünschte Vervielfältigung gegenständlicher Designvorlagen auf einer wachsenden Zahl immer günstiger werdender 3D-Drucker zuhause oder in sogenannten Fabbing-Centern ("Fab Labs") verhindern wollen. Der Unterschied zu einem digitalen Musikstück oder Film sei aber, dass Objekte nicht direkt urheberrechtlich zu schützen seien und eine gesetzliche Absicherung des Kontrollverfahrens deshalb schwerer zu erreichen sei, schreibt "Technology Review". Es müssten so zusätzliche Schutzrechte auf innovative technische Verfahren oder Designelemente mit ins Spiel kommen. Ferner haben sich DRM-Systeme insbesondere im Musikbereich nicht durchgesetzt, da sich die Verbraucher zu stark gegängelt fühlten. (ps)