Wohltäter wider Willen

Im US-Bundesstaat Oregon haben Nutzer der Online-Steuererklärung ihre Steuerrückzahlung unwillentlich einem gemeinnützigen Zweck gespendet.

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Von
  • Sven Hansen

Für knapp 7000 Einwohner des Staates Oregon fiel die Steuerrückzahlung für das Jahr 2006 überraschend gering aus. Statt des ersehnten Barschecks fanden sie im Briefkasten ein Schreiben der zuständigen Behörde vor, die sich freundlich für die mildtätige Spende bedankte. Die Gelder wurden an einen gemeinnützigen Fond überführt, der sich um Erhalt und Verbesserung der staatlichen Schulen bemühte. Einziges Problem: Die Bürger hatten die Spende offensichtlich nicht willentlich getätigt; der Eintrag für Spende überprüfte die Auswertungssoftware des Online-Formulars für die Steuererklärung nicht richtig, sondern nahm sie als Voreinstellung an.

In einer Pressemitteilung berichtet das zuständige Department of Revenue nun selbst, dass es zu einem Fehler bei der Online-Steuererklärung gekommen sei. Alle 6800 Wohltäter, die auf elektronischem Wege ihre Erklärung geleistet hätten, habe man aus diesem Grunde angeschrieben. Bis zum 1. Februar nächsten Jahres haben die Wohltäter wider Willen nun die Gelegenheit schriftlich zu erklären, dass sie das betreffende Spenden-Häkchen in der Steuererklärung nicht gesetzt haben – dieses Mal aber per Post. (sha)