Zeitungsverleger kritisieren Online-Angebote von ARD und ZDF

Am Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF. Für Zeitungsverleger und Privatsender Anlass für eine Abrechnung mit den Öffentlich-Rechtlichen.

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"Mit der Praxis der vergangenen Jahre, ständig neue Dienste zu entwickeln und dafür stets eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zu fordern, muss endlich Schluss sein", sagte ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. Damit wendet er sich vor der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zum Gebührenstreit zwischen den Rundfunkanstalten und den Bundesländern gegen die Ausweitung des Internetangebots der öffentlich-rechtlichen Sender. Der BDZV fordert ARD und ZDF in einer Mitteilung auf, "die Expansion ihrer Online-Angebote zu beenden". Die Verleger erneuern damit ihre Kritik, die sie bereits im Jahr 2001 an der Online-Ausweitung von ARD und ZDF geübt haben.

Am kommenden Mittwoch verhandelt das oberste deutsche Gericht über die Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen das letzte Verfahren der Bundesländer zur Festsetzung der Rundfunkgebühr. Aus diesem Anlass hat sich auch der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) gemeldet, dessen Ansicht auch vor Gericht angehört werden soll. Er fordert eine grundsätzliche Reform des Modells zur Gebührenfestsetzung. Das Gericht habe die "einmalige Chance, den mit der Digitalisierung einhergehenden wesentlichen Umbrüchen" gerecht zu werden, meint der VPRT-Präsident Jürgen Doetz. Sein Verband kritisiert, das Gebührenfestsetzungsverfahren entspreche nicht mehr den verfassungsmäßigen Vorgaben. "Fehler bei der Bedarfsanmeldung durch mangelnde Binnenkontrolle in den Anstalten können durch die Prüfung der KEF nicht mehr korrigiert werden."

Die Zeitungsverleger mahnen, die "Internetexpansion" der Öffentlich-Rechtlichen gefährde die privatwirtschaftlichen Medienunternehmen: Jede Erhöhung der "Zwangsgebühr" belaste das Medienbudget der Bürger zusätzlich. Zudem verzerrten die "ausufernden Angebote" völlig den Wettbewerb, zumal das Online-Angebot von ZDF und ARD nichts mehr mit deren Auftrag zu tun habe. So könne es nicht öffentlich-rechtliche Aufgabe sein, Partnerschaftsbörsen zu betreiben, wie dies der WDR mit seinem Angebot "Liebesalarm" praktiziere. Wenn der Kinderkanal KIKA Gebühren dafür einsetze, Autorennspiele zu veranstalten, sei das zulässige Maß weit überschritten. Die Verlage seien hingegen darauf angewiesen, im Internet Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Die ARD hatte im Juni 2005 in Bremen beschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages einzulegen, da sie Defizite beim Verfahren der Gebührenfestsetzung sah. Dieser Beschwerde schloss sich im März 2006 das ZDF an. Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat am 1. April 2005 in Kraft. Die monatlichen Rundfunkgebühren für TV/Radio wurden auf 17,03 Euro, die Radiogebühren auf 5,52 Euro angehoben. Er enthielt auch eine Bestimmung für "neuartige Rundfunkgeräte", die seit Anfang dieses Jahres angewendet wird. (anw)