Apple vs. Samsung: Apple hält Jury-Vorsitzenden nicht für befangen

In seiner Antwort auf Samsungs Forderung nach einer Neuauflage des Patentprozesses weist Apple die Kritik seines Gegners am Chef der Geschworenen zurück: Hätte Samsung dessen Befangenheit befürchtet, hätte es früher handeln müssen.

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Von
  • Christian Kirsch

Im Ende August vorerst beendeten Prozess zwischen Apple und Samsung um verletzte Patente und Geschmacksmuster versucht Samsung, eine Neuauflage zu erreichen. Dies begründet Samsung unter anderem mit der vermuteten Befangenheit des Vorsitzenden der Geschworenen: Er hatte bei der Befragung vor Prozessbeginn nicht auf ein Gerichtsverfahren zwischen ihm und dem Hardware-Hersteller Seagate hingewiesen. Samsung gehört inzwischen zu Seagates Hauptaktionären.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

In seiner Antwort darauf behauptet Apple nun, Samsung habe bereits frühzeitig alle diesbezüglichen Fakten gekannt. So habe der Jury-Chef Velgin Hogan bereits in der Befragung der Geschworenen berichtet, für Seagate gearbeitet zu haben. Auch habe Samsung damals bereits gewusst, dass er seine Privatinsolvenz im Jahr 1993 verschwiegen hatte. Hätte die Firma befürchtet, dass aus einer Befangenheit Hogans gegenüber Seagate auch eine gegenüber dessen Aktionär Samsung folge, hätte Samsung darauf schon wesentlich früher hinweisen müssen.

Apple behauptet allerdings nicht, dass der Zusammenhang zwischen Hogans Tätigkeit für Seagate und seiner Pleite bereits vor Prozessbeginn bekannt gewesen war. Hogan hatte seinerzeit eine Klage gegen seinen ehemaligen Auftraggeber verloren und deshalb Insolvenz anmelden müssen. Samsung erfuhr davon erst, als es nach dem Geschworenenspruch die Akten über Hogans Bankrott anforderte.

Auch mit weiteren Argumenten Samsungs setzt sich Apple auseinander. Bei der Verletzung der Geschmacksmuster berufe sich der Gegner nur auf einzelne Aspekte, es gehe jedoch um den Gesamteindruck. Zudem seien Teile des vom Geschmacksmuster geschützten Designs keineswegs funktional unabwendbar. Diesen Gesichtspunkt hatte kürzlich ein texanischer Rechtsprofessor thematisiert : Er wies darauf hin, dass nur Designteile geschützt seien, die nicht "von der Funktionsweise diktiert" seien. Das Gericht hatte die Geschworenen seiner Meinung nach darauf nicht deutlich genug hingewiesen.

Sollte es, wie von Apple gewünscht, nicht zu einer Neuauflage des Prozesses kommen, dürfte Samsung bei der nächsten Instanz in Berufung gehen. Der südkoreanische Konzern konnte dort vor Kurzem bereits die Aufhebung des gegen sein Nexus-Modell verhängten vorläufigen Verkaufsverbots erreichen. (ck)