US-Patentamt erklärt Apples Gummiband-Patent vorerst für ungültig

In einer noch nicht endgültigen Entscheidung hat das US-Patentamt sämtliche Ansprüche aus einem Apple-Patent für ungültig erklärt. Es schützt das "Overscrolling"-Verfahren und war zentral im ersten US-Prozess mit Samsung.

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Von
  • Christian Kirsch

Das US-Patentamt (USPTO) hat Apples "Overscrolling"-Patent in allen Punkten für ungültig erklärt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig. Sollte die Behörde das Patent endgültig für ungültig erklären, stehen Apple weitere Rechtsmittel zur Verfügung, wie der Patentbeobachter Florian Müller in seinem Blog berichtet.

Dem US-Patent 7,469,381 entspricht in Europa das Gegenstück EP2126678. Es schützt unter anderem ein Verfahren, das beim Verschieben von Bildschirminhalten mit dem Finger einen Hintergrund anzeigt, wenn das Ende der Daten erreicht ist. Hört der Benutzer dann mit dem Verschieben auf, springt die Anzeige so zurück, dass das Ende der Daten sichtbar ist (bouncing). Es wird auch als "Rubberbanding"-Patent bezeichnet.

Diesen Anspruch 19 hatten die Geschworenen im jüngst beendeten US-Prozess zwischen Apple und Samsung durch Samsungs Geräte für verletzt gehalten. In Deutschland errang Apple Ende September 2012 auf Grundlage dieses Patents vor Gericht einen erstinstanzlichen Sieg gegen Motorola. Das USPTO hat den Anspruch nun wegen zweier älterer Erfindungen für ungültig erklärt – nach dem US-Recht dürfen nur neue Erfindungen patentiert werden.

Als prior art führen die US-Beamten einen europäischen Patentantrag (WO03081458) des AOL-Mitarbeiters Luigi Lara aus dem Jahr 2003 sowie ein 2005 von Apple selbst beantragtes und 2010 erteiltes US-Patent (7,786,975) an. Laras Antrag gilt als zurückgenommen, da er die Anmeldegebühr nicht rechtzeitig bezahlt hat. Apples eigenes Patent schützt "das kontinuierliche Scrollen einer Liste mit Beschleunigung". Einer seiner Erfinder ist Bas Ording, der als einziger Autor für das jetzt für ungültig erklärte Patent genannt ist. Es war erst im Dezember 2007 beantragt und bereits ein Jahr später erteilt worden. Gegen sein europäisches Äquivalent haben 2012 Samsung, Motorola und HTC Einsprüche eingereicht. (ck)