Guernsey will Recht auf Vergessen schaffen

Anfang Dezember soll auf der Kanalinsel eine Verordnung in Kraft treten, mit der das Persönlichkeitsrecht deutlich ausgeweitet würde. Bilder registrierter Personen dürften nur noch in Ausnahmen wie etwa für aktuelle Berichte veröffentlicht werden.

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Die Kanalinsel Guernsey will das Recht am eigenen Bild umfassend stärken. Anfang Dezember soll auf der Insel eine Verordnung (PDF-Datei) in Kraft treten, mit der das Persönlichkeitsrecht deutlich ausgeweitet würde. Der Beschluss muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Damit schafft die kleine Insel, die als Kronbesitz weder zum Vereinigten Königreich noch zur EU gehört, ein Recht auf Vergessen, über das auch in der Debatte um die EU-Datenschutzreform in Brüssel diskutiert wird.

Personen, die sich zuvor zu diesem Zweck registriert haben, haben im Rechtsgebiet Guernseys dank der Verordnung eine stärkere Kontrolle über die Verwendung ihrer Abbildungen, die in der Regel nur noch mit Einwilligung veröffentlicht werden können. Dies gilt ausdrücklich auch für Prominente und Vertreter des öffentlichen Lebens. Ausnahmen sollen für die Berichterstattung über "aktuelle Ereignisse" gelten.

Eine eingetragene Person kann gegen eine rechtswidrige Veröffentlichung in traditionellen Medien oder im Internet in Guernsey vorgehen. Dabei käme es hauptsächlich auf den Sitz des Unternehmens beziehungsweise der Publikation an. Ein deutscher Hoster etwa von Blogs oder Foren wäre zunächst nicht betroffen. Ein Berechtigter könnte aber in Guernsey eine Sperrung erwirken, die lokale Zugangsanbieter umsetzen müssten.

Eine Wiederveröffentlichung der im Sommer entstandenen Nacktfotos von Kate Middleton würde schon jetzt nicht mehr in die Kategorie der aktuellen Berichterstattung fallen, meint Mark Engelman von der Rechtsanwaltskanzlei Harbour Intellectual Property. In einer auf der Kanalinsel erscheinenden Publikation müsste er folglich gelöscht werden. (vbr)