Foto-Scroll-Patent: Samsung unterliegt Apple vor einem niederländischen Gericht

Ein Gericht in Den Haag hat Samsung wegen der Verletzung eines Patents von Apple zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Das Patent schützt Funktionen zum Weiterscrollen von Galerie-Fotos.

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Von
  • Leo Becker

Das niederländische Bezirksgericht in Den Haag Rechtbank's-Gravenhage hat am Mittwoch geurteilt, dass Samsung mit bestimmten Android-Geräten das Apple-Patent EP2059868 verletzt. Das Patent zu einem "tragbaren elektronischen Gerät zur Foto-Verwaltung" beschreibt den Übergang beim Wischen von einem Foto zum nächsten in einer Galerie. Apple hatte in dieser Angelegenheit im Sommer 2011 eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt, die die Einfuhr bestimmter Samsung-Smartphones und Tablets ab Android 2.2.1 in die Niederlande untersagte.

Aus dem Apple-Patent: Das Weiterwischen zum nächsten Foto

Der südkoreanische Konzern hatte im Gegenzug die beanstandete Funktion bei seinen Android-Geräten zunächst durch ein Softwareupdate modifiziert und konnte die Verfügung so umgehen. Nun muss das Unternehmen jedoch eine Entschädigung für die Patentverletzung an Apple zahlen. Deren Höhe soll in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Bei einer fortgesetzten Verletzung des Apple-Patentes ordnete das Gericht eine Strafzahlung in Höhe von 100.000 Euro pro Tag an.

Apple und Samsung führen seit Anfang 2011 einen Patentstreit, der in zahlreichen Ländern ausgetragen wird. In einem großen US-Prozess hatte eine Jury Samsung im August zu einer Schadenszahlung von über einer Milliarde Dollar an Apple verurteilt – der südkoreanische Konzern geht derzeit gegen die Entscheidung vor; die nächste Anhörung folgt Anfang Dezember. (lbe)