Regulierer senkt Durchleitungsgebühren fürs Festnetz

Ab dem 1. Dezember gelten vorläufig neue Gebührensätze, die rund 20 Prozent unter dem bisherigen Niveau liegen. Netzbetreiber reagierten mit "völligem Unverständnis".

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Die Bundesnetzagentur senkt wie erwartet die sogenannten Durchleitungsentgelte, die Festnetzbetreiber untereinander für die Vermittlung von Telefongesprächen von und zu Wettbewerbern verrechnen. Ab dem 1. Dezember gelten vorläufig neue Gebührensätze, die rund 20 Prozent unter dem bisherigen Niveau liegen, teilte die Regulierungsbehörde am Freitagnachmittag mit. Vor zwei Wochen hatte die Behörde bereits die Terminierungsentgelte für Mobilfunknetzbetreiber deutlich gesenkt.

Für Gespräche, die auf der untersten Netzebene übergeben werden, dürfen Festnetzbetreiber wie die Telekom an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr 0,36 Cent pro Minute berechnen, in der übrigen Zeit sind es 0,25 Cent pro Minute. Diese Entgelte gelten sowohl für die Vermittlung von Gesprächen in das eigene Netz als auch den Verbindungsaufbau von eigenen Anschlüssen in die Netze der Wettbewerber etwa bei Preselection- oder Call-by-Call. Werden solche Gespräche auf höheren Netzebenen vermittelt betragen die Entgelte je nach Zeit und Ebene zwischen 0,36 und 0,61 Cent pro Minute.

"Die Durchleitungsentgelte wurden auf Basis der Kosten eines modernen und effizienten Netzes der nächsten Generation, eines sogenannten NGN, ermittelt", erläutert der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines NGN haben wir zusätzlich bestehende Aufwendungen der Telekom für das bisherige reine Sprachtelefonnetz berücksichtigt. Über dieses PSTN-Netz wird derzeit noch der überwiegende Teil des Sprachverkehrs abgewickelt."

Die neue Gebührenordnung tritt am Samstag vorläufig in Kraft. Bevor sie endgültig bestätigt werden kann, muss im Januar zunächst ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt werden, bei dem die Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Anschließend wird die Bundesnetzagentur den Entgeltvorschlag mitsamt der Begründung der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten zur Stellungnahme vorlegen. Die neuen Gebühren sollen zwei Jahre gelten.

Wie schon bei der Senkung der Mobilfunk-Entgelte – und nahezu jedem Eingriff des Regulierers – reagiert die betroffene Branche mit Empörung oder, wie im Fall des Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas), mit "völligem Unverständnis". "Von der heutigen Entscheidung des Regulierers geht einmal mehr das fatale Signal aus, dass sich Investitionen in den Aufbau eigener Netzinfrastrukturen nicht lohnen", meint Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer und erneuerte seine Kritik an der "Schieflage" zwischen Festnetz und Mobilfunk. (vbr)