Patentabkommen zwischen Apple und HTC teilweise veröffentlicht

Samsung hat im Prozess mit Apple eine stark zensierte Version des Patentabkommens zwischen Apple und HTC eingereicht. Es schließt neun HTC-Patente sowie Apples Geschmacksmuster aus.

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Von
  • Christian Kirsch

Wie kürzlich von Richterin Lucy Koh erlaubt, hat Samsung jetzt das Patentabkommen zwischen Apple und HTC veröffentlicht. Die 140 Seiten sind zwar an zahlreichen Stellen geschwärzt, erkennbar ist jedoch, welche HTC-Patente von dem Abkommen ausgenommen sind, und dass HTC Apples Geschmacksmuster respektieren muss.

In dem Vertrag räumen sich die beiden Firmen für die kommenden zehn Jahre gegenseitige, nicht-exklusive Nutzungsrechte ihrer Patente ein und beendeten gleichzeitig ihre laufenden Streitigkeiten vor Gerichten und der Internationalen Handelskommission der USA (ITC). Auch während der Vertragslaufzeit erteilte Patente fallen unter das Abkommen, nicht jedoch Apples Geschmacksmuster. HTC darf also keine Geräte verkaufen, die dem iPhone oder dem iPad visuell stark ähneln.

Ausgenommen von dem Vertrag sind nachgebildete Eigenschaften (cloned features) von Apples Benutzeroberfläche, die das Dokument mit dem Begriff "Distinctive Apple User Experience" umschreibt. Deren Definition ist relativ eng: Betroffen sind nur visuelle Aspekte, keine funktionalen. Als Beispiel wird der Schieber zum Entsperren genannt: Befindet er sich nicht am unteren Rand oder sieht er anders aus als Apples Variante, handelt es sich nicht mehr um eine Nachahmung. In der Originalversion von Android enthaltene Bedienelemente und Funktionen sollen grundsätzlich nicht als von HTC geklont gelten – hier müsste Apple bei einer vermuteten Patentverletzung direkt gegen Google klagen. Hält Apple eine Funktion für nachgeahmt, wollen die Parteien zunächst per Schiedsverfahren eine außergerichtliche Einigung anstreben.

Neun US-Patente (6,708,214, 6,473,006, 7289,772, 6,868,283, 7,020,849, 5,418,524, 5,630,152, 5,630,159 und 5,302,947) schließt das Abkommen ebenfalls ausdrücklich aus. Es handelt sich um jene Schutzrechte, die HTC im September 2011 von Google übernommen hatte. Anschließend führte es sie sowohl in Verfahren vor der Internationalen Handelskommission der USA (ITC) gegen Apple ins Feld als auch in einem Prozess vor dem US-Bundesbezirksgericht in Delaware. Dieses Verfahren (1:2011cv00715) haben die Parteien inzwischen beendet. Die ITC hatte schon im Juni 2012 ihre Untersuchung bei fünf dieser Patente eingestellt, da die Eigentumsrechte von HTC an ihnen unklar sind.

Samsung verspricht sich von dem Abkommen zwischen Apple und HTC eine bessere Rechtsposition im Patentstreit mit Apple, in dem es eine Jury zu einem Schadenersatz von 1 Milliarde US-Dollar verurteilt hatte. Sein Ziel ist es, Verkaufsverbote für seine Geräte mit der Begründung zu verhindern, dass Apple anderen Firmen bereits Lizenzen für seine Patente gewährt hat. (ck)