Landgericht Köln: Weiterhin gute Karten für Schülerportal "Spickmich"

Das LG Köln hat sich am heutigen Mittwoch erneut mit dem Rechtsstreit zwischen einer Pädagogin und dem Schülerportal Spickmich wegen Lehrerbewertungen im Internet befasst. Trotz absehbarer Niederlage will die Klägerin den Rechtsweg weiter beschreiten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Landgericht Köln hat sich am heutigen Mittwoch erneut mit dem Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Schüler-Portal Spickmich befasst. Obwohl das Gericht noch kein Urteil fällte, machte die Kammer deutlich, dass sie wie im vorausgegangenen Einstweiligen Verfügungsfahren Lehrer-Benotungen im Internet nicht verbieten möchte. Die Klägerin strebt eine Grundsatzentscheidung an.

Auf Spickmich können Schüler ihre Lehrer in insgesamt zehn Kategorien mit Schulnoten von 1 bis 6 bewerten und Zitate veröffentlichen. Eine Gymnasiallehrerin und eine Schuldirektorin wollten mit ihren Klagen erreichen, dass ihre persönlichen Daten und ihre Bewertungen gelöscht werden. Kurz vor Beginn der Verhandlung zog sich jedoch die Schuldirektorin aus dem Verfahren zurück, sodass nur noch der Fall der Gymnasiallehrerin verhandelt wurde. Trotz der absehbaren Niederlage der Klägerin stieß die Verhandlung auf großes Medieninteresse.

"Dinge wie Schein-Hinrichtungen im Internet sind selbstverständlich nicht hinnehmbar – aber das ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens", erklärte Richterin Margarete Reske heute in der Verhandlung. Damit spielte die Juristin auf die ausführliche Medienberichterstattung an, die das bisherige Verfahren begeleitet hatte und in der mehrere Lehrerverbände das Kölner Unternehmen Spickmich scharf angegriffen hatten.

In der Sache sah Reske kaum Veränderungen zu dem vorausgegangenen Verfahren, bei dem sie und das Oberlandesgericht Köln jeweils für das Internet-Portal entschieden hatten. Zwar hat das Bewertungsportal in der Zwischenzeit das kritisierte Bewertungskriterium "sexy" durch eine Bewertung des "vorbildlichen Auftretens" ersetzt, die Streitfrage, ob anonyme Bewertungen mit Schulnoten erlaubt sind, bleibt davon aber unberührt. Das Gericht will seine Entscheidung in drei Wochen verkünden.

Das Portal Spickmich wurde im Frühjahr 2007 gegründet und hat nach eigenen Angaben inzwischen eine halbe Million Mitglieder. "Seit wir das Verfahren im November gewonnen haben, sehen wir den Rechtsstreit wesentlich gelassener", erklärt Geschäftsführer Manuel Weisbrod. Das Startup-Unternehmen hat mittlerweile auch Expansionspläne: Im Frühjahr wollen die Kölner ein zweites Portal eröffnen, das sich an Eltern richtet und bei der Wahl der richtigen Schule für ihre Kinder helfen soll.

Nach dem wohl absehbaren Scheitern der Klage erhofft sich Weisbrod mehr Gesprächsbereitschaft bei den Lehrerverbänden. Doch die Gegenseite erscheint bisher wenig kompromissbereit. So kündigte die Rechtsanwaltskanzlei der Klägerin bereits vor dem Verfahren an, eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht erreichen zu wollen. Sollte die Klägerin jetzt keinen juristischen Sieg erringen, sei eine Berufung beim OLG Köln oder auch eine "Sprungrevision" beim Bundesgerichtshof möglich. Erst wenn der Zivilrechtsweg ganz ausgeschöpft sei, könne die Klägerin Verfassungsbeschwerde einlegen. (Torsten Kleinz) /

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