US-Handelskomission hält Motorola-Patent für ungültig

In einer vorläufigen Entscheidung hat ein Richter der internationalen Handelskommission der USA ein Motorola-Patent für ungültig erklärt. Bleibt die Behörde dabei, wäre Motorola mit einem Einfuhrverbot für Apple-Geräte gescheitert.

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Von
  • Christian Kirsch

Mit seiner vor zwei Jahren vor der Internationalen Handelskommission der USA (ITC) eingereichten Beschwerde gegen Apple hat die Google-Tochter Motorola kein Glück. Anlass für das Verfahren sind angebliche Verletzungen von Motorola-Patenten durch Apple-Geräte. Ein ITC-Richter hat nun in einer vorläufigen Entscheidung auch das letzte verbliebene Patent für ungültig erklärt.

Dabei ging es ursprünglich um die US-Patente 6,246,862, 6,272,333, 6,246,697, 5,636,223, 5,359,317 und 7,751,826. Die Untersuchungen zu den beiden letztgenannten Patenten stellte die ITC im Juni 2011 und im Januar 2012 ein, für drei weitere war im August Schluss. Damals beschloss die Behörde, das einzig verbliebene Schutzrecht 6,246,862 genauer zu untersuchen.

Es beschreibt ein Mobilgerät mit einem Sensor, der den berührungsempfindlichen Bildschirm abschaltet, wenn sich das Gerät in "enger Nähe" zum Benutzer befindet. Ursprünglich hatte der ITC-Richter diesen Begriff für zu ungenau gehalten, was die letztlich entscheidende ITC-Kommission jedoch nicht überzeugte.

In seiner jetzigen Entscheidung verweist Richter Thomas Pender auf das 1998 beantragte und 2000 erteilte US-Patent 6,052,464, das ebenfalls Motorola gehört. Seiner Meinung nach handele es sich dabei um prior art, sodass das ein Jahr später erteilte Patent 6,246,862 nur dem Stand der Technik entspreche und deshalb ungültig sei.

Wenn die ITC eine Patentverletzung erkennt, kann sie ein Importverbot gegen die betreffenden Geräte verhängen. Verfahren vor der Behörde verlaufen meistens schneller als vor Gerichten. (ck)