Samsung beantwortet Ericssons Patentklage

Der südkoreanische Elektronikriese zieht ebenfalls vor die US-Handelsaufsichtsbehörde und fordert ein Importverbot für Ericsson-Produkte. Zuvor hatten die Schweden den Streit um faire Lizenzgebühren in den USA vor Gericht gebracht.

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Im Patentstreit zwischen Samsung und Ericsson hat der südkoreanische Elektronikkonzern bei der US-Handelsaufsicht International Trade Commission (USITC) Gegenklage gegen den schwedischen Netzausrüster eingereicht. Samsung fordert darin ein Import- und Verkaufsverbot für bestimmte Ericsson-Produkte.

Der schwedische Netzausrüster hatte den Streit Ende November mit einer Klage vor einem US-Bundesgericht eröffnet und ebenfalls die USITC eingeschaltet, um ein Verkaufsverbot für verschiedene Samsung-Geräte zu erreichen – unter anderem Gadgets der Galaxy-Familie. Allerdings dürfte bei dem Streit auch eine Rolle spielen, dass sich Samsung zuletzt auf Ericssons Hoheitsgebiet gewagt hat: Im August gaben die Koreaner ihren ersten Netzausbau in Europa bekannt. Samsung baut die LTE-Netzinfrastruktur für den britischen Mobilfunkanbieter Three auf,

In der Auseinandersetzung geht es um von Ericsson entwickelte und geschützte Techniken, die zu anerkannten Mobilfunkstandards wie GSM, GPRS, EDGE oder UMTS sowie dem WLAN-Standard 802.11 gehören. Ericsson ist verpflichtet, Lizenzen für standardrelevante Techniken zu fairen und angemessenen Bedingungen zu vergeben ("fair, reasonable and non-discriminatory", FRAND). Die Unternehmen streiten nun über die Konditionen der Lizenzierung.

Samsung hatte 2001 eine Lizenz für die strittigen Patente erworben und diese laut Ericsson 2009 zuletzt erneuert. Verhandlungen über eine weitere Verlängerung sind nun offenbar gescheitert. Die Schweden betonen in ihrer Klage, die strittigen Patente zu angemessenen Bedingungen lizenzieren zu wollen, mit Samsung aber nicht zum Abschluss zu kommen. Samsung wirft Ericsson im Gegenzug vor, zu hohe Lizenzgebühren zu fordern.

In dem seit einigen Jahren tobenden Patentkrieg um Mobilfunktechniken kommt zunehmend in Mode, standardrelevante Techniken als Druckmittel vor Gericht einzusetzen. So setzt die Google-Tochter Motorola ihr Standard-Portfolio gegen Microsoft ein und hat damit die Aufmerksamkeit der US-amerikanischen und europäischen Aufsichtsbehörden erregt. In dem vor einem US-Bundesgericht in Seattle ausgetragenen Rechtsstreit steht die erste höchstrichterliche Würdigung des FRAND-Prinzips bevor. (vbr)