Antisemitische Tweets: Twitter in Frankreich vor Gericht

Der jüdische Studentenverband Frankreichs will unter anderem erreichen, dass Twitter die Namen von Nutzern herausgibt, die antisemitische Tweets abgesetzt haben.

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Twitter weigert sich gegenüber dem jüdischen Studentenverband Frankreichs, die Namen von Nutzern herauszugeben, die antisemitische Kurznachrichten abgesetzt hatten. Die Union des Étudiants Juifs de France (UEJF) ist daraufhin vor Gericht gezogen. Am Dienstag fand vor der 17. Kammer des Tribunal de grande instance de Paris die Anhörung zu dem Fall statt. Dabei verwiesen die Twitter-Vertreter auf ein "rechtliches Vakuum". Da die Daten in den USA gesammelt und verarbeitet würden, sei auch die dortige Rechtslage maßgeblich.

Die UEJF hatte sich im vergangenen Oktober bei Twitter über antisemitische Tweets beschwert, die unter Hashtags wie #unbonjuif ("ein guter Jude") und #sijetaisnazi ("wenn ich Nazi wäre") gepostet wurden. Da sich das US-Unternehmen auch unter Verweis der in den USA hoch gehaltenen Meinungsfreiheit weigerte, gegen die Nutzer vorzugehen, erstattete die Studentenvereinigung im November Anzeige. Sie sieht die Haltung des Kurzmitteilungsdienstes als heuchlerisch an, da er aus rein kommerziellem Interesse die Anonymität der Nutzer schütze, wie die französische Huffington Post berichtet.

Abgesehen von der Herausgabe der Nutzernamen fordert die UEJF von Twitter auch, einen Mechanismus in seinem Kurznachrichtendienst einzurichten, über die Nutzer gegen Menschenrechte gerichtete oder rassistische Inhalte melden können. Die UEJF will erreichen, dass Twitter ein Zwangsgeld von 10.000 Euro täglich zahlen muss, solange das Unternehmen den Forderungen nicht nachkommt. Das Gericht wird voraussichtlich am 24. Januar über den Fall entscheiden. Vorher wollen Twitter-Manager Colin Crowell und die französische Ministerin für die Rechte von Frauen, Najat Belkacem-Vallaud noch eine Telefonkonferenz abhalten. In einem früheren Gespräch am 18. Oktober 2012 hatte sich Crowell nach Angaben der UEJF geweigert, eine Verpflichtungserklärung abzugeben. (anw)