Verfassungsbeschwerde gegen KFZ-Scanning

Datenschutzaktivisten haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das in Schleswig-Holstein geplante Scannen von KFZ-Kennzeichen eingereicht.

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Gegen das in Schleswig-Holstein geplante Scannen von KFZ-Kennzeichen haben Datenschutzaktivisten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. "Bei uns ist ein Schreiben eingegangen", bestätigte eine Gerichtssprecherin laut dpa. Datenschutzaktivist Patrick Breyer moniert, dass jeder Fahrer damit rechnen müsse, dass "Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird". Der so erzeugte "psychische Druck" führe "zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit".

Die Datenschutzaktivisten berufen sich auf Zahlen aus Bayern, die zeigten, dass sich bei 99,97 Prozent der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergäben. Die Maßnahme habe "ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich" und diene "nur dem Schutz von Eigentumsrechten und Vermögensinteressen".

Der schleswig-holsteinische Landtag hatte beschlossen, dass Kennzeichen mit Fahndungslisten verglichen werden. Sie werden automatisch nach dem Screening gelöscht, wenn sie nicht zur Fahndung ausgeschrieben sind. Der Hessische Staatsgerichtshof hat laut Breyer für August einen Termin zur mündlichen Verhandlung über eine Klage gegen den dort in der Neufassung des Polizeigesetzes vorgesehenen verdachtslosen Abgleich von KFZ-Kennzeichen mit Fahndungsdateien anberaumt. (anw)