EU-Datenschutzreform: Die Schlacht um den Schutz der Privatsphäre

Der Kampf um die EU-Datenschutzreform hat begonnen: Die Europäische Union will das Datenschutzrecht reformieren, das in seiner heutigen Fassung aus dem Jahr 1995 stammt. Die Fronten sind dabei keineswegs immer klar.

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Von
  • Falk Steiner

Die Europäische Union will das Datenschutzrecht reformieren, das in seiner heutigen Fassung aus dem Jahr 1995 stammt. Dabei soll das bisherige Grundprinzip des Datenschutzrechts beibehalten werden: Erheben, Verarbeiten und Weitergeben von Daten soll nur dann zulässig sein, wenn es entweder mit Zustimmung des Betroffenen geschieht oder per Gesetz erlaubt ist. Europaweit einheitlich soll es nach dem Willen der Kommission alle Datenverarbeitungen innerhalb Europas regeln, auch wenn der Datenverarbeiter nicht selbst in der EU sitzt. Das zielt nicht zuletzt auf Google, Facebook und andere international tätige Konzerne, deren Stammsitz außerhalb der EU liegt.

Die Schlacht um diese EU-Datenschutzreform hat begonnen: Derzeit streiten sich hunderte Lobbyisten mit der EU-Kommission, dem EU-Ministerrat und den EU-Parlamentariern über wesentliche Grundzüge und Details der Reform; Bürgerrechtler warnen bereits vor einem Scheitern der Reform angesichts der Aktivitäten der Industrielobby. Aber auch die Abgeordneten im Europaparlament selbst ringen um ihre Haltung zu dem Richtlinien- und Verordnungs-Entwurf, den EU-Kommissarin Viviane Reding vorgelegt hat: Wie kann Datenschutz wirkungsvoll Menschen schützen, die oft selbst große Mengen Daten über sich Preis geben? Kann es ein digitales "Recht auf Vergessen" geben – oder sollte das Recht auf Auskunft und Löschung ausgebaut werden? Sollten die Bürger ein neues Recht auf Mitnahme ihrer Daten vom Datenverarbeiter bekommen? Und welche Rollen spielen Datenschutzbehörden und Datenschutzbeauftragte der Unternehmen?

Die Fronten in dieser Lobbyschlacht sind keineswegs immer klar. Und auch die Mitgliedstaaten haben keineswegs so klare Positionen, wie man annehmen könnte: Jüngst wurde bekannt, dass die irische EU-Ratspräsidentschaft die vorgesehenen Sanktionen beim Datenschutz weitgehend einschränken will.

Claus-Dieter Ulmer ist Konzerndatenschutzbeauftragter der Deutschen Telekom, die in der Vergangenheit nicht immer als Datenschutzvorreiter auffiel. Er sieht, im Unterschied zu manchen Stimmen aus der deutschen Wirtschaft, die EU-Datenschutzreform positiv und wünscht sich mehr Unterstützung durch die deutsche Politik für das Vorhaben. Er fordert im Interview mit heise online Europaparlamentarier und Bundesregierung auf, die EU-Datenschutzreform weiter voranzutreiben. Das Grundprinzip des Datenschutzes, dass als Regel ein Verbot der Erhebung personenbezogener Daten und als Ausnahme die Zustimmung durch den Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis annimmt, befindet der oberste Telekom-Datenschützer als richtig.

Insbesondere die europaweite Vereinheitlichung sei notwendig und würde Unternehmen, die sich an deutsche Datenschutzvorgaben hielten, eher entlasten als belasten. Ideen des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich, der für mehr Selbstregulierung im Datenschutzrecht eingetreten war, erteilte der Telekom-Datenschutzbeauftragte hingegen eine klare Absage.

Das vollständige Interview mit Claus-Dieter Ulmer bringt c't online:

Siehe dazu auch:

(jk)