Die Internet-Kommission des Bundestags hat fertig

Nach drei Jahren hat die Enquete-Kommission zur digitalen Gesellschaft ihre Arbeit beendet. Die Mitglieder hätten den Handlungsauftrag "voll erfüllt", lobte der Vorsitzende Axel E. Fischer. Der endgültige Abschlussbericht soll bis April fertig sein.

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Mit ein bisschen Frieden, rund 2000 Seiten mehr oder weniger neuen Erkenntnissen, Empfehlungen zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender und zum weiteren Einsatz von Online-Beteiligungsformen hat die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags am Montagabend ihre fast dreijährige Arbeit beendet. Die beteiligten Abgeordneten und Sachverständigen hätten den Handlungsauftrag "voll erfüllt", lobte der Kommissions-Vorsitzende Axel E. Fischer (CDU). 20 gemeinsame Sitzungen und fast 200 Besprechungen in kleineren Arbeitsgruppen hätten zu "einer beispiellosen Beschreibung der Problemfelder und Lösungsansätze" geführt. Für ihn persönlich seien die Dimensionen der Veränderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, "erst nach und nach klar geworden", sagte Fischer. Auf die Enquete-Kommission soll ein Ausschuss "Internet und digitale Gesellschaft" folgen.

"Wir waren Experimentierfeld bei der Online-Beteiligung", resümierte Lars Klingbeil von der SPD-Fraktion. Jetzt müsse die geleistete Arbeit in Taten umgesetzt werden. Manche Gräben seien zugeschüttet worden, freute sich Jimmy Schulz von der FDP über ein "am Konsens orientiertes Klima". Das Thema sei "endlich im Bundestag angekommen".

Das Internet führe im Parlament "kein Nischendasein mehr", befand Halina Wawzyniak von den Linken. Der Grüne Konstantin von Notz zeigte sich ebenfalls erstaunt, welche Gemeinsamkeiten trotz Tendenzen zur Lagerbildung gefunden wurden, zum Beispiel die Anonymität im Netz zu unterstützen, bei "Privacy by Design", einfacheren Urheberrechtsregeln oder Open Data und Open Access.

Zuvor hatte sich die Kommission durch den Bericht der Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit gekämpft. Größter Stein des Anstoßes waren Ratschläge zur Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen. Der von den Liberalen berufene Kommunikationsrechtler Hubertus Gersdorf hielt ein flammendes Plädoyer für einen alternativen Formulierungsvorschlag der schwarz-gelben Koalition zum Berichtsentwurf (PDF-Datei). Demnach sollten öffentlich-rechtliche Angebote nur noch dann zulässig sein, wenn sie im Vergleich zu denen der Privatsender "einen Mehrwert" brächten.

Aus dem Beitragsaufkommen sei nicht das zu finanzieren, "was die Zivilgesellschaft und die Privaten auch generieren", erläuterte der Rechtsprofessor. ARD und ZDF sollten sich vom "Voll- zum Qualitätsversorger weiterentwickeln". Alle Bürger seien dank des Internets zu "Trägern von Medienfreiheit" geworden, sodass die Meinungsvielfalt viel einfacher "von unten" zu gewährleisten sei.

Die Opposition wandte sich geschlossen gegen den Vorschlag. Es sei unbestritten, die Qualität und Stärke des privaten Rundfunks beruhe darauf, dass er sich im Wettbewerb mit öffentlichen Programmen sehe, konstatierte der von der SPD benannte Arbeitsgruppenleiter Wolfgang Schulz. Die Diskussion über den Wert öffentlich-rechtlicher Produktionen für die Allgemeinheit müsse zwar verstärkt geführt werden, unterstrich er. Die Politik dürfe aber nicht "die Axt an die Wurzel" von ARD und ZDF legen und diese zu Lückenfüllern degradieren. Die Koalition verabschiedete die Klausel schließlich mit der Ergänzung, dass öffentlich-rechtliche Angebote auch dann legitim sein sollten, "wenn sie der Grundversorgung dienen".

Alle Seiten zeigten sich mit der "Depublikationsfrist" der Öffentlich-Rechtlichen im Internet unzufrieden. Die Kommission empfiehlt daher, dass die 7-Tage-Regelung für solche Sendungen entfallen soll, die einen qualitativen Mehrwert enthalten. Schwarz-Gelb drängt zudem allein darauf, den Prüfauftrag des Bundeskartellamts bei Medienfusionen um die "globale Perspektive" zu erweitern.

Überraschend verständigte sich die Kommission noch auf eine Kompromissformel im sogenannten Schlussbericht, wonach Beteiligungswerkzeuge wie das von der Kommission selbst erprobte Adhocracy künftig allen Bundestagsausschüssen und anderen Enquete-Einrichtungen auf Wunsch bereit gestellt werden sollen.

Der ergänzende Teil enthält vor allem eine Nachlese der Sachverständigen. Darin kommt neben vielen positiven Schlussfolgerungen immer wieder die Enttäuschung zur Sprache, dass Positionen und Empfehlungen entgegen theoretischer Vorgaben nicht unabhängig von den Meinungen der einzelnen Fraktionen festgezurrt worden seien. Selbst sachliche Fehler seien so in Reports nicht korrigiert worden, wenn der Antrag von der "falschen" Seite gestellt worden sei. Der endgültige Gesamtbericht soll nun zusammengestellt und Ende April im Plenum diskutiert werden. (anw)