Verbraucherzentrale verklagt Valve

Der Spielehersteller weigert sich, Spieler-Accounts für seine Plattform Steam übertragbar zu machen. Dagegen klagt nun der Verbraucherzentrale Bundesverband.

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Das im September vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Spielehersteller Valve angestrengte Unterlassungsverfahren ist teilweise abgeschlossen worden. Wie der vzbv mitteilt, hat sich Valve dazu verpflichtet, die Nutzung der Steam-Plattform nicht automatisch davon abhängig zu machen, dass der Spieler den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Der Spielehersteller wolle ab Ende Januar andere Mechanismen als das seinerzeit kritisierte Pop-up-Fenster einführen. In anderen Punkten hätten sich die Parteien nicht einigen können.

Der vzbv hatte Valve abgemahnt, weil das Unternehmen Anfang August die Nutzungsregeln für seinen Spieledienst Steam geändert hatte. Wenn die Nutzer der Änderung nicht zustimmten, konnten sie danach nicht mehr auf den eigenen Account zugreifen. Dann verlören sie schlimmstenfalls den Zugriff auf erworbene Spiele, obwohl sie das uneingeschränkte Nutzungsrecht daran erworben haben. Daher müsse Valve den Kunden Handlungsalternativen anbieten.

vzbv und Valve konnten sich nicht einigen im Hinblick darauf, dass ein Spiel an Steam gekoppelt ist und der Spieleraccount nicht auf Dritte übertragen werden kann. Dadurch könne zwar das per Download oder auf Datenträger gekaufte Spiel weitergegeben oder verkauft werden, aber nicht der dazugehörige Account, der für die Nutzung des Spiels unerlässlich sei, schreibt der vzbv. Er habe deshalb in diesem Monat gegen Valve geklagt, um zu erreichen, dass Verbraucher gebrauchte Online-Spiele tatsächlich weiterverkaufen dürfen.

Die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Spiele-Software im Gegensatz zu Brett- oder Kartenspielen sei für Verbraucher unverständlich, meint der vzbv. Schließlich zahle er für beide den vollen Kaufpreis. Ein Brettspiel lasse sich einfach verschenken, verkaufen oder verleihen – im Gegensatz zu vieler Spiele-Software. Der Bundesgerichtshof habe zwar anlässlich einer Klage des vzbv 2010 entschieden, dass ein Spieleraccount nicht übertragbar sein. Nach dem Urteil des EuGH von Juli 2012, das den Weiterverkauf gebrauchter Software bejaht habe, wolle der vzbv den Sachverhalt durch die Gerichte aber neu beurteilen lassen. (anw)