Datenschützer pocht auf enge Regelung beim Auskunftsanspruch gegen Provider

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will verhindern, dass bei Urheberrechtsverletzungen die Daten einer Vielzahl von Internetnutzern ohne rechtsstaatliche Schranke freigegeben werden.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will im Streit um den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verhindern, dass die persönlichen Daten einer Vielzahl von Tauschbörsen-Nutzern ohne rechtsstaatliche Schranke "einfach" an die Musik- und Filmindustrie herausgegeben werden. "Die durch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten gespeicherten Daten über die Nutzung des Internets unterliegen dem Fernmeldegeheimnis", betont der oberste Hüter der Privatsphäre der Bundesbürger. "Sie dürfen nur auf Basis verfassungsrechtlich einwandfreier gesetzlicher Regeln für andere Zwecke verwendet werden."

Schaar wendet sich mit der Klarstellung gegen Forderungen der Musik- und Filmindustrie, im Rahmen des heftig umkämpften Gesetzes zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen einen "Direktzugang" zu Informationen wie Name und Anschrift von Internetnutzern über die Zugangsprovider zu erhalten. Für den Datenschützer ist bei den geplanten zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen gegen die Netzanbieter auf jeden Fall ein Richtervorbehalt vorzusehen. Zudem dürften sich diese nicht auf "gelegentliche Teilnehmer" von Tauschbörsen beziehen. Ich warne vor einer "Kriminalisierung der Schulhöfe", erklärte Schaar am heutigen Freitag in diesem Zusammenhang. Es sei völlig inakzeptabel, die Personendaten sporadischer, nicht gewerbsmäßig handelnder Filesharer bei ausgemachten Rechtsverstößen ohne weiteres herauszugeben.

Zur Untermauerung seiner Forderungen verweist der Datenschutzbeauftragte auf die "häufig unklare Urheberrechtslage im Internet". Dort würden sich auch eine Vielzahl von nicht geschützten Werken wie etwa Musikstücken befinden. Es sei daher zu befürchten, "dass gutgläubige Nutzer sich dem Generalverdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt sehen oder zu Unrecht mit erheblichen finanziellen Forderungen bedroht werden". Weiter unterstrich Schaar, dass der Zugriff auf Verbindungsdaten, die im Rahmen der geplanten verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von den Providern sechs Monate vorgehalten werden sollen, bei Urheberrechtsverletzungen nicht zu gestatten sei. Dieser müsse vielmehr auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt bleiben.

Die Regierung will es mit ihrem Vorstoß einfacher machen, Rechtsverletzer zu identifizieren und gegen sie leichter in zivilrechtlichen Verfahren vorzugehen. Dazu sollen Provider auf Basis des neuen Auskunftsanspruches die zu einer IP-Adresse gehörenden Bestands- und Nutzerdaten herausgeben,­ wenn ein Richter dem zustimmt. Bei der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag hatten unter anderem Rechtspolitiker von der CDU/CSU-Fraktion sowie von der FDP erklärt, dass die von der Musik- und Filmindustrie gewünschten Informationen aber nicht vom Fernmeldegeheimnis betroffen seien und der Umweg über das Gericht daher nicht erforderlich sei.

Der Rechtehalter habe ja bereits die IP-Adresse des mutmaßlichen Verletzers und damit das Verbindungsdatum ermittelt, hatten die Abgeordneten ausgeführt. Es gehe danach allein um die Zuordnung einer Internetkennung zu Name und Anschrift des Nutzers. Damit habe die IP-Adresse keine andere Funktion als die Nummer eines gewöhnlichen Telefonanschlusses. Die Abfrage der Bestandsdaten sei somit einer Telefonauskunft gleichzustellen. Die Provider selbst laufen insgesamt Sturm gegen die Schaffung von Auskunftsansprüchen. Mit einem automatisierten Verfahren ohne Richtervorbehalt würden Rechteinhaber und Privatunternehmen ähnliche Befugnisse wie der Staatsanwalt beanspruchen, beklagt die Branche.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (pmz)