Google vs. Microsoft: Richter erklärt Google-Patente zum Teil für ungültig

In einem Prozess zwischen Google und Microsoft, in dem es um standardrelevante Patente geht, hat der Richter mehrere Patentansprüche aus Google-Patenten für "unbestimmt" und deshalb unwirksam erklärt.

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Von
  • Christian Kirsch

Vor dem US-Bundesbezirksgericht in Seattle begann im November 2010 ein Streit zwischen Microsoft und Motorola um die Höhe von Lizenzgebühren für standardrelevante Patente. Einem vor zehn Monaten gestellten Antrag Microsofts, die Ansprüche einiger Motorola-Patente für ungültig zu erklären, ist der Richter James L. Robart nun gefolgt, wie unter anderem der Patentbeobachter Florian Müller berichtet. Durch die Übernahme von Motorola ist inzwischen der Internetkonzern Google Eigentümer von dessen Patenten und Microsofts Prozessgegner.

Insgesamt erklärte Robart 13 Ansprüche aus den drei angeblich verletzten Patenten (US7,310,374, US7,310,375 und US7,310,376) für ungültig, da sie zu unbestimmt seien. Sie sprächen jeweils von einem "Mittel" (mean), das einen bestimmte Zweck (function) erfülle. Die Details seien jedoch nicht hinreichend präzise ausgeführt – es reiche nicht, von einem "Decoder" zu sprechen, vielmehr müsse das Patent den jeweiligen Algorithmus beschreiben, meint Robart. Die drei Schutzrechte sind unverzichtbar für den Video-Codec H.264.

Auslöser für den Streit waren nach Auffassung Microsofts, das die Klage erhob, überhöhte Forderungen Motorolas für die Lizenzierung von Patenten, die für WLAN und H.264 relevant sind. Es berief sich darauf, dass Motorola sich gegenüber den Standardisierungsgremien IEEE-SA und ITU verpflichtet hatte, die Schutzrechte zu angemessenen und nicht-diskrimierenden Bedingungen zu lizenzieren (FRAND: fair, reasonable and non-discrmininatory). Im Gegenzug klagte Motorola, da seiner Auffassung nach Microsoft durch sein Verhalten das Recht auf eine FRAND-Lizenz verloren habe.

Mittlerweile hat sich Google gegenüber der US-Kartellbehörde FTC verpflichtet, nicht mehr wegen der Verletzung standardrelevanter Patente zu klagen. In dem Prozess gegen Microsoft hat es seine Klage jedoch noch nicht zurückgezogen, während es in einem ähnlichen Verfahren vor der Internationalen Handelskommission der USA (ITC) bereits auf die standardrelevanten WLAN- und H.264-Patente verzichtete. (ck)