Lästern und Baggern im Job an der Tagesordnung
Lästern, Beleidigen und Flirten ist im Job an der Tagesordnung. Die Hemmschwelle ist besonders gering, wenn die Kommunikation nicht von Angesicht zu Angesicht erfolgt.
Wer bisher geglaubt hat, Lästereien und Mobbing in Social Media-Kanälen seien ein typischen Teenager- Phänomen, der sollte seinen Namen vielleicht mal googeln. Weltweit wurde nämlich schon jeder Zehnte via E-Mail, Instant Messaging, Social Media oder SMS beleidigt – und zwar von einem Kollegen. Jeder achte der insgesamt 4.000 befragten Arbeitnehmer musste miterleben, dass im Büro via Social Media böse Gerüchte über ihn verbreitet wurden.
In Deutschland haben 14 Prozent der Arbeitnehmer schon mal entdeckt, dass es in sozialen Netzwerken geheime und wenig positive Diskussionen über sie gibt. Damit sind die Arbeitnehmer in Deutschland weltweit Spitzenreiter im Lästern, wie das Ergebnis der aktuellen Digital Diaries-Studie von IT-Security Anbieter AVG zeigt. Doch es wird nicht nur gemobbt, sondern auch gebaggert: weltweit gaben sechs Prozent der Befragten an, schon mal ungewollte romantische Avancen über soziale Netzwerke erhalten zu haben.
Doch auch ohne Beleidigung oder sexuelle Belästigung bereitet das Cyber-Treffen mindestens einem der Beteiligten Bauchschmerzen. Im Grunde sind nur die Wenigsten begeistert, wenn sie Freundschaftsanfragen von Kollegen oder Vorgesetzten erhalten. Dennoch hält ein Viertel der Befragten dem Druck nicht stand (in Deutschland sind es 24 Prozent) und vernetzt sich trotz Vorbehalte mit dem beruflichen Umfeld.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten
Damit vermischen sich private und berufliche Ebenen immer mehr und bringen entsprechende Risiken mit sich. So kann die Beleidigung des Chefs auch dann eine Kündigung mit sich bringen, wenn sie nicht im Büro, sondern nur im sozialen Netzwerk erfolgt ist. Entscheidend ist dabei in der Regel, wer die Botschaft mitlesen durfte. Gehören Kollegen und Kunden zu den "Freunden", die diese Nachricht erreicht hat, ist der Job schnell weg. Auch wer einen Blog betreibt oder seine Launen twittert, sollte sich abfällige Bemerkungen über Kunden und Kollegen lieber verkneifen. Denn Gerüchte oder falsche Behauptungen in die Welt zu setzen, kann im Internet genauso eine Unterlassungsklage nach sich ziehen, wie im echten Leben. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: man sollte sich nicht nur eigene Fehlgriffe verkneifen, sondern möglichst auch keine von anderen übernehmen. Kritische Links weiterzugeben oder Beleidigungen beispielsweise mit einem "Like" gutzuheißen, kann im Zweifelsfall ebenfalls gegen den Arbeitnehmer ausgelegt werden.
Diese Regeln gelten natürlich auch für die, die nicht Täter, sondern Opfer sind. Ein Mitarbeiter, der beispielsweise auf Facebook von einem Kollegen beleidigt oder mit sexuellen Angeboten belästigt wird, muss das nicht hinnehmen, nur weil es nicht von Angesicht zu Angesicht geschieht. Welche Technik der Mobber wählt, ist nicht wichtig. Der Betroffene kann sich in solchen Fällen an seinen Arbeitgeber wenden und das Verhalten des Mitarbeiters dort melden. Der Arbeitgeber ist nämlich dazu verpflichtet, gegen solche Attacken vorzugehen. Ob die nun im Büro oder in einem Sozialen Netzwerk stattfinden, spielt keine Rolle. Auch der Weg, einen Unterlassungsanspruch gegen den Grenzüberschreiter zu erwirken, steht der betroffenen Person frei. (gs)