Bundesrat macht Weg frei für neues Meldegesetz

Nach dem Bundestag hat jetzt auch die Länderkammer dem Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt. Die Datenweitergabe an Firmen für Werbung und Adresshandel wird damit eingeschränkt.

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Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag zum neuen Melderecht aus dem Vermittlungsausschuss beider Gremien zugestimmt. Einwohnermeldeämter dürfen demnach persönliche Daten der Bürger nur dann an Firmen für Werbung und Adresshandel weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich eingewilligt haben. Die Bürger können generell gegenüber der Meldebehörde oder gesondert gegenüber Unternehmen zustimmen. Darin sehen Verbraucher- und Datenschützer ein Manko, da Firmen es mit dem Opt-in nicht so genau nehmen könnten.

Meldeämter sollen in Stichproben oder anlassbezogen prüfen, ob eine Einwilligungserklärung vorliegt. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Bestimmungen "auf wissenschaftlicher Grundlage" vier Jahre nach Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Mai 2015 zu evaluieren und dem Parlament zu berichten.

Der Bundestag hatte mit dem Beschluss des ursprünglichen Textes während eines Halbfinalspiels der Fußball-WM nur ein lückenhaftes Widerspruchsrecht gegen den Transfer von Informationen wie Vor- und Familiennamen, akademischen Graden oder Anschriften an Marketingfirmen und Adresshändler verankern wollen. Der Innenexperte der Grünen im Parlament, Konstantin von Notz, zeigte sich erleichtert, dass dieser "skandalöse Versuch" für ein großzügiges Geschenk an die Wirtschaft zu Lasten des Datenschutzes nun endgültig gescheitert sei. Leider seien die von Schwarz-Gelb eingeführte Hotelmelde- und die Mitwirkungspflicht der Vermieter nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens gewesen.

(anw)