Qualcomm erklärt Fehler bei der Beweisaufnahme mit Missverständnissen

Nachdem Qualcomm im Patentstreit mit Konkurrent Broadcom dem Gericht wesentliche Beweise vorenthalten hatte, erklärt der Chiphersteller dies nun mit Kommunikationsproblemen. Dem Unternehmen drohen außer dem verlorenen Prozess nun weitere Konsequenzen.

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Der US-Chiphersteller Qualcomm hat am gestrigen Mittwoch mit mehreren Eingaben vor einem Bundesgericht in San Jose (US-Bundesstaat Kalifornien) versucht, die Unterdrückung von Beweisen in einem Patentstreit mit Konkurrent Broadcom mit Fehlern, Missverständnissen und Kommunikationsproblemen zu erklären. Die Beweise seien dem Gericht und den Anwälten der Gegenseite nicht absichtlich vorenthalten worden. Qualcomm hatte in dem Prozess versäumt, mehrere tausend Seiten Beweismaterial vorzulegen. Erst am letzten Prozesstag räumte ein Zeuge die Existenz der Dokumente ein.

In dem Verfahren um zwei Videokompressions-Patente hatten die Geschworenen Qualcomms Vorwürfe der Patentverletzung gegen Broadcom bereits im Januar einstimmig abgewiesen, weil Qualcomm die durch den Standard H.264 verletzten Patente während des Standardisierungsverfahrens bewusst zurückgehalten habe, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Qualcomm hatte dagegen im Prozess behauptet, an dem Standardisierungsverfahren nicht beteiligt gewesen zu sein. Erst durch die Zeugenaussage am letzten Tag und anschließende Ermittlungen waren zahlreiche E-Mails bekannt geworden, die einen Dialog zwischen Qualcomm und dem mit dem Standard befassten Joint Video Team belegen.

Der Richter hatte Qualcomm und seine Anwälte dafür schwer gerügt und dem Unternehmen die Prozesskosten des Gegners auferlegt sowie das Recht abgesprochen, die Patente künftig gerichtlich durchzusetzen. Qualcomms Chefjurist Louis Lupin entschuldigte sich für die Versäumnisse der Anwälte und trat wenige Monate später von seinem Posten zurück. Qualcomm drohen nun weitere Konsequenzen, über die eine andere Richterin entscheiden muss. Am 12. Oktober findet eine erste Anhörung dazu statt. (vbr)