Patentstreit: 2:0 für Broadcom

Ein US-Schwurgericht hat eine Klage um Videopatente gegen Broadcom abgewiesen. Die Geschworenen merkten im Urteil obendrein als bewiesen an, dass der Kläger Qualcomm seine Patente beim Standardisierungsprozess bewusst verschwiegen habe.

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Erneut holt sich der US-Konzern Qualcomm eine juristische Abfuhr: Ein Schwurgericht in San Diego wies gestern nach zehntägiger Verhandlung die Klage um zwei Patente bezüglich Videokomprimierung gegen den Konkurrenten Broadcom ab. Weil Broadcom bei seinen Video-Decoder-Chips die Schutzschriften ignoriert habe, hatte Qualcomm allein bei einem Patent auf 8,3 Millionen US-Dollar Schadenersatz geklagt. Nach sechsstündiger Beratung wiesen die Geschworenen Qualcomms Ansinnen einstimmig ab.

Die Jury machte in ihrer Urteilsbegründung zwei Anmerkungen: Zum Einen sei es erwiesen, dass Qualcomm seine Patente beim Standardisierungsprozess des Joint Video Team für den Komprimierungsstandard H.264 bewusst verschwiegen habe, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Bei der Beweisfindung hatte sich herausgestellt, dass Qualcomm allein für ein Patent versucht hatte, doppelt so hohe Lizenzgebühren zu kassieren wie die MPEG Licensing Administration für ihren ganzen Patentsatz fordert. In der zweiten Anmerkung betonte die Jury, dass Qualcomm sich durch Missachten der Pflicht zu Ehrlichkeit und gutem Willen dem US-Patentbüro (USPTO) gegenüber unbillig verhalten habe.

Von den beiden Streithähnen wird man in den nächsten Monaten noch häufiger hören: Laut Broadcom sind Verfahren um weitere 14 Patente anhängig. Dabei ist diesmal allerdings Qualcomm der Beklagte. (ea)