Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten

Solange online kein anderes etabliertes Zahlverfahren kostenfrei zur Verfügung steht, sind Gebühren für eine Kreditkartennutzung unzulässig. Das hat das Berliner Kammergericht entschieden.

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Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen. Solange online kein anderes etabliertes Zahlverfahren kostenfrei zur Verfügung steht, sind Gebühren für eine Kreditkartennutzung unzulässig. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Billigflieger Ryanair entschieden (Az.: 23 U 243/08).

Ryanair hatte nach vzbv-Angaben seinen Kunden für den Ticketkauf per Kreditkarte eine Gebühr von 4,00 Euro pro Passagier und einfachem Flug berechnet. Bei Zahlung per EC-Karte betrug die Gebühr 1,50 Euro. Es habe keine Möglichkeit bestanden, ein Ticket ohne Zusatzkosten zu kaufen. Eine echte Gegenleistung für die Gebühren gab es aber nicht, urteilten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv hat nach eigenen Angaben seit Mitte 2006 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet. Er sieht sich durch eine seit November 2008 geltende Richtlinie der Europäischen Union im Rückenwind. Demnach muss der Endpreis für den Flug alle zwingenden Kosten enthalten. Zusatzkosten für Extraleistungen sind zu Beginn des Buchungsvorgangs deutlich darzustellen. (anw)