Verbot von "Killerspielen" für Jugendliche in Kraft getreten

Seit heute sind Spiele verboten, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".

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Seit heute gilt in Deutschland das überarbeitete Jugendschutzgesetz. Es soll Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen schützen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Bundesrat hatte das Gesetz Mitte Juni gut einen Monat nach dem Bundestag verabschiedet.

Darin werden Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Zuvor waren allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. In die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden solche Medien, "in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".

Gesetzlich festgeschrieben sind nun auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen", heißt es in dem Gesetz.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erläutert, mit der Gesetzesänderung würden entscheidende Lücken geschlossen. "Vielfach sind derzeit die Kennzeichen, die Altersangaben und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts. Demnächst kann man auf den ersten Blick erkennen, ab welchem Alter Spiele und Filme für Kinder und Jugendliche freigegeben sind", sagte von der Leyen. Die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien sieht sie als ein klares Signal für Hersteller und Händler.

Der hannoversche Diplompädagoge und Jugendschützer Gerald Jörns hält die Gesetzesänderung hingegen für halbherzig: "Das so genannte Sofortprogramm der Bundesregierung bietet nur einen erhöhten Schutz für Jugendliche. Es wird dabei überhaupt nicht den pädagogischen Anforderungen eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutzes gerecht." Das bisherige System der Altersfreigabe ab 6, 12, 16 Jahren und ohne Jugendfreigabe müsse unter pädagogischen und psychologischen Gesichtspunkten verfeinert werden, fordert Jörns. Der Jugendschutz dürfe nicht Kriminologen und Innenministern überlassen sein.

Nach dem Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 hatte es heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern durch Computerspiele und Internetseiten gegeben. Diese führten mit dazu, das Jugendmedienschutzrecht zu verschärfen: Am 1. April 2003 traten Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutzstaatsvertrag) in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen.

Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mit Hilfe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Einhaltung der Regeln; eine erste Evaluierung der 2003 beschlossenen Regelungen wurde Ende 2007 abgeschlossen. Eine erste Überarbeitung dieser neuen Regelungen tritt nun mit den neuen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in Kraft.

Siehe dazu auch:

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

(anw)