Microsoft: Windows-Dongle kommt doch

Microsoft-Rechtsexperten halten die geplante Verdongelungs-Praxis für Windows für rechtlich unproblematisch.

vorlesen Druckansicht 76 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Frank Fremerei

Nach Auffassung von Microsoft-Rechtsexperten ist die gegen Microsoft ergangene Einstweilige Verfügung auf die geplante Technik zum Schutz vor "Raubkopien" wahrscheinlich nicht anwendbar. Zur Zeit prüfen die Münchner, ob ein Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts überhaupt notwendig ist. Microsoft gehe es nicht darum, Anwender in ihrem Nutzungsrecht zu beschränken, man wolle lediglich der in Großhändlerkreisen gängigen Praxis der Entbündelung einen Riegel vorschieben.

"Die im Gerichtsbeschluss erwähnten 'selbst erstellten Sicherungskopien' werden auch in Zukunft lauffähig sein. Sie lassen sich mit Betriebssystemmitteln erstellen und auch nach dem Austausch beliebiger Hardwarekomponenten wieder einspielen" so Tomas Jensen von Microsoft. Die mit dem PC gelieferten Recovery-CDs werden jedoch mit dem Austausch des Motherboards unnütz, und das ist ja der Sinn der Übung.

Zur Technik: Microsoft bietet den OEM-Partnern zwei Alternativen zur Gewährleistung des Entbündelungsschutzes. Entweder das Motherboard enthält im BIOS einen Code, der vorhanden sein muss, damit die Recovery-CD funktioniert oder das Betriebssystem liegt auf einer "geschützten Partition" der Festplatte, von der aus es sich wieder einspielen lässt. Was der Terminus "geschützte Partition" im Detail bedeutet, darüber kann man spekulieren. Denkbar wäre etwa ein undokumentiertes Dateisystem für das dem Rechner ein passender Treiber beiliegt. Damit ließen sich gewiss mit etwas Findigkeit private "Windows-CDs" herstellen, aber auf derartige illegale Praktiken zielt ja der Microsoft-Vorstoß nicht.

Es stellt sich allerdings die Frage ob die Anwender tatsächlich mit Betriebssystemmitteln selbst brauchbare Sicherungskopien erzeugen können. Windows 98 und 2000 sind in dieser Beziehung eher unkritisch, bei NT und 95 ist die Backup-Funktion vor allem für weniger erfahrene Anwender problematisch. Zudem stellt sich das Wiederherstellen von Windows-Installationen auf Rechnern mit deutlich veränderter Hardware (neues Motherboard) immer wieder als wenig nützlich heraus, weil sie meist nicht die tatsächlich benötigten Treiber enthalten. Die "saubere" Neuinstallation von einer klassischen Windows-CD ist meistens die bessere Alternative.

Microsoft macht mit seiner neuen Lizenzpolitik die vergleichsweise billigen Großkundenversionen zu einem für den Endkunden weniger wertvollen Produkt. Ob diese Praxis den Anforderungen des deutschen Urheberrechts gerecht wird, bleibt abzuwarten. (frf)