Geheime Verschlusssache Behördenfunk

Die Anzeigepflicht für Funkanlagen wird nicht für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gelten. Weil es sich um ein "Hochsicherheitsnetz" handele, sollen Details zu Basistationen als "VS-geheim" eingestuft werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 174 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Nach einer Revision des geplanten Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (PDF-Datei) wird die Anzeigepflicht für Funkanlagen nicht für den entstehenden Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gelten. Weil es sich hier um ein "Hochsicherheitsnetz" handele, sollen Details zu allen Basistationen als "VS-geheim" eingestuft werden. Dies soll der Bundestag voraussichtlich am Freitag in dritter Lesung beschließen.

Wie das Funkmagazin berichtet, erfolgt die Einstufung der Basisstationen für den Digitalfunk aufgrund der Annahme, dass die Kenntnis ihrer Standorte geeignet sei, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder zu gefährden. Befürchtet werden terroristische Angriffe oder Sabotageakte militanter Demonstranten bei Großereignissen mit politischer Bedeutung. Dementsprechend sollen Pläne, Lage und Leistung der Stationen unter die Geheimhaltungsstufe VS Geheim fallen.

Von der Abschottung betroffen sind vor allem Bürgerinitiativen, die gegen die Errichtung neuer Funkanlagen protestieren. So heißt zur Ausnahmeregelung für den BOS-Funk bei der Transparenzpflicht nach dem Bundesimmissionsgesetz: "Insofern sind Ausnahmen von dem Gesetz erforderlich (auch vor dem Hintergrund von eventuellen Berichtspflichten und möglichen späteren Veränderungen der Regelungen – beispielsweise in Richtung mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung."

Wie berichtet, gibt es in verschiedenen Bundesländern solche Initiativen gegen BOS-Funkanlagen. Ein kürzlich veröffentlichter Immissionsbericht aus Nordrhein-Westfalen soll helfen, die Bedenken der Initiativen zu entkräften. Dennoch gelingt es manchen Initiativen, eine Verlegung der Standorte von Funkmast und Basisstation zu erreichen. Mit der Einstufung der Standortplanungen als VS-geheim entfällt die Möglichkeit, dass sich Bürger über die Standorte informieren können.

Zum Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)