US-Patentamt weist Subdomain-Patent zurück

Die Washingtoner Behörde hat auf Betreiben der Electronic Frontier Foundation (EFF) alle Ansprüche auf eine Methode für das Hosten und die Vergabe zusätzlicher Namen unterhalb einer Second Level Domain in einem Netzwerk abgewiesen.

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Die Electronic Frontier Foundation (EFF) kann einen weiteren Erfolg mit ihrem "Patent Busting Project" verbuchen. So hat das US-Patentamt jetzt auf Betreiben der Bürgerrechtsorganisation das umstrittene gewerbliche Schutzrecht für die Erteilung von Subdomains abschließend zurückgewiesen. Laut dem Bescheid (PDF-Datei) der Washingtoner Behörde über eine erfolgte erneute Prüfung haben alle angemeldeten und zunächst anerkannten Ansprüche auf eine Methode für das Hosten und die Vergabe zusätzlicher Domain-Namen in einem übergreifenden Netzwerk nach dem Muster "action.eff.org" für die Hauptadresse "eff.org" keinen Bestand.

Bei Registrierung einer Second Level Domain (etwa "heise.de") direkt bei einer Domain-Registry oder über einen Registrierungs-Dienstleister (Registrar) sind weitere Spezifizierungen nicht vorgesehen. Auch alle Third Level Domains (etwa "ct.heise.de") gehören in der Regel zu dem Inhaber der Second Level Domain. Beispielsweise machen sich einige Provider dies zunutze, um unter ihrer Haupt-Webadresse personalisierte Domains für Internet-Anwender anzubieten. Bei manchen Länderdomains ist es zudem üblich, Domain-Namen erst auf der dritten Ebene zu vergeben und die Second Level Domain zur weiteren Qualifizierung des Domain-Namens einzusetzen: So werden etwa Domains unter co.uk analog zu Regisgtrierungen in der Top Level Domain .com oder unter gov.uk entsprechend zu .gov vergeben.

Das US-Patent mit der Nummer 6,687,746 wurde im Februar 2004 der kalifornischen Lizenzierungsfirma Ideaflood zugesprochen. Diese verlangte unter Berufung auf das Schutzrecht Lizenzgebühren von Hostprovidern wie LiveJournal, die personalisierte Unterdomains anbieten. Derzeit hält das Patent die Firma Hoshiko, die theoretisch noch Berufung gegen den Beschluss einlegen könnte.

Die EFF hatte in ihrem Überprüfungsantrag viele Hinweise eingereicht, dass es sich bei der beanspruchten "Erfindung" um keine Neuheit handeln konnte. Die Bürgerrechtler verwiesen etwa auf eine bereits vor Einreichung des Anspruchs geführte Diskussion über die Einrichtung von Subdomains mit dem Apache-Webserver auf der offiziellen Mailingliste für das Open-Source-Projekt und die 1997 folgende standardmäßige Integration einer "Virtual Host"-Funktion in die freie Software. Auch der Webhoster Hypermart habe bereits Ende 1997 kostenlos Subdomains verteilt, Cisco eine ähnliche Technik schon im Oktober des gleichen Jahres genutzt. Rick Mc Leod, der die Eingabe der EFF verfasste, zeigte sich glücklich über die Tatsache, dass Web- und Usenet-Archive den Jägern "fauler" Patente Beweise für die bereits in der Open-Source-Gemeinde erfolgte Arbeit in diesem Bereich geliefert hätten.

Die EFF-Justiziarin Cindy Cohn freut sich über die Entscheidung, weil das Patent "besonders besorgniserregend" gewesen sei. Ein Unternehmen habe damit versucht, die Leistungen von Open-Source-Entwicklern aus der frei verfügbaren Allmende herauszulösen und gegen Dritte in Stellung zu bringen. Just die transparenten, von vornherein auf Offenlegung bedachten Verfahren beim Erstellen freier Software hätten geholfen, die Schutzansprüche zu Fall zu bringen. (Stefan Krempl) / (jk)