US-Berufungsgericht schränkt Patente auf Geschäftsmethoden ein

Der Court of Appeals for the Federal Circuit hat die Entscheidung des US-Patentamts bekräftigt, keinen gewerblichen Rechtsschutz für ein Verfahren zur automatischen Streitschlichtung zu gewähren.

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Das für Patentfragen zuständige Berufungsgericht in den USA hat sich erstmals skeptisch gegenüber den in den Vereinigten Staaten prinzipiell bestehenden Möglichkeiten zur Patentierung von Geschäftsmethoden gezeigt. Konkret hat der Court of Appeals for the Federal Circuit in einem vor kurzem bekannt gegebenen Urteil (PDF-Datei) die Entscheidung des US-Patentamts bekräftigt, keinen gewerblichen Rechtsschutz für ein Verfahren zur automatischen Streitschlichtung zu gewähren. "Das routinemäßige Hinzufügen moderner Elektronik zu einer ansonsten nicht patentierbaren Erfindung ist schon nach dem ersten Anschein typischerweise ein Fall von Offensichtlichkeit", hielten die Richter fest. Anders ausgedrückt: Wer ein gängiges Verfahren mithilfe der Computertechnik automatisiert, kann für diese "Leistung" kein Patent erhalten.

Konkret hatte in dem Fall der Rechtsanwalt Stephen Comiskey zunächst einen Schutzanspruch auf ein System für ein verpflichtendes Schiedsverfahren beim US-Patentamt angemeldet, das Rechtsdokumente wie Verträge oder offizielle Willensbekundungen mit einschloss. Bei der Behörde biss der Jurist aber auf Granit, da auch deren Beschwerdekammer das Verfahren nicht für patentwürdig hielt. Comiskey schlug daher den Gerichtsweg ein. Der Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington ging mit dem Patentamt aber konform. Die Lösung sie darauf aus, "den gedanklichen Prozess zur Lösung eines Rechtsstreits zu beanspruchen", der bisher von einem menschlichen Schiedsrichter durchgeführt worden sei. Solche Gedankenverarbeitungsvorgänge seien als solche aber nicht schutzwürdig, selbst wenn sie eine praktische Anwendung hätten. Auch das Kriterium der Computerunterstützung helfe da nicht weiter.

Die Entscheidung hört sich zunächst paradox an, war es doch das gleiche US-Berufungsgericht, dass die Patentierungsmöglichkeiten in den USA in den vergangenen Jahrzehnten ständig erweiterte. In die Geschichte eingegangen ist seine "State Street Bank"-Entscheidung von 1998. In dem Prozess ging es um die Auseinandersetzung zweier Finanzinstitute um ein Verfahren zur Datenverarbeitung. Das "Federal Circuit"-Gericht entschied, dass auch die umstrittene Geschäftsmethode patentierbar ist. Voraussetzung für ähnliche Fälle sei nur, dass ein Verfahren "konkret, fassbar und nützlich" ist. Die Richter folgten damit letztlich einem vom Obersten US-Gerichtshof 1952 aufgestellten Prinzip, wonach "alles unter der Sonne, das von Menschen gemacht ist, patentierbar" sein solle. Das Urteil des Berufungsgerichts räumte den Weg frei für den nach wie vor heftig umstrittenen Patentschutz für Geschäftsmethoden und Software.

In der Entscheidung gegen Comiskey betont der Gerichtshof nun, dass das "State Street"-Urteil häufig falsch interpretiert worden sei. Keineswegs sei damit zum Ausdruck gebracht worden, dass jegliches Geschäftsverfahren oder jedes Computerprogramm patentierfähig sei. Vielmehr müssten dieselben allgemeinen Patentierbarkeitskriterien erfüllt werden wie bei jeder zu prüfenden Erfindung. Computerimplementierte Geschäftsmethoden seien auf jeden Fall mit einer bestimmten Produktsorte zu verknüpfen. Geistige Verarbeitungsschritte könnten dabei aber niemals rechtlich geschützt werden.

Hintergrund des Urteils sind deutliche Bemühungen des US Supreme Court, das aus dem Ruder gelaufene und kaum noch echte Innovationen schützende Patentsystem wieder in den Griff zu bekommen. So hatte der Oberste US-Gerichtshof Ende April in einem Grundsatzurteil an die alte Regel erinnert, dass eine Erfindung als trivial und somit nicht schutzwürdig zu gelten hat, wenn ein Experte auf dem betroffenen Fachgebiet sie als offensichtlich bezeichnet. So dürfe kein zeitlich befristetes Monopolrecht erteilt werden, wenn ein gewöhnlicher Fachmann den Stand der Technik für einen entsprechenden Anspruch "wie Stücke in einem Puzzle zusammenfügen" könne. Der Supreme Court kassierte damit die Aufweichung der Offensichtlichkeitsregel durch das Patentberufungsgericht. Die Entscheidung entfaltet inzwischen Wirkung in der allgemeinen Rechtsprechung.

Der Court of Appeals for the Federal Circuit hob im August bereits die Hürden an, um bei Patentverletzungen die in den USA mögliche dreifache Schadensersatzsumme geltend zu machen. Ein Kläger muss demnach seinem Gegner künftig zumindest eine "objektive Rücksichtslosigkeit" beim bewussten Verstoß gegen ein gewerbliches Schutzrecht nachweisen, um die erhöhten Ausgleichszahlungen geltend machen zu können. Auch hier revidierte das Berufungsgericht ein vor Jahren selbst gefälltes Urteil. (Stefan Krempl) (pmz)